Hitzeplan für die Schweiz
Das Wichtigste in Kürze
- Die Hitzewellen werden immer extremer. Das gefährdet die öffentliche Gesundheit, schwächt Ökosysteme, vergrössert soziale Ungleichheiten und bedroht unsere Ernährungssicherheit.
- Wir brauchen einen Plan für eine resiliente Schweiz, in der alle Menschen und die Umwelt auch an heissen Tagen geschützt sind.
- Der Hitzeplan der GRÜNEN definiert Massnahmen, um Städte zu kühlen, die Gesundheit zu schützen und soziale Gerechtigkeit zu fördern.
- Die Hitzewellen sind Folge der Klimakrise. Ohne konsequenten Klimaschutz sind unsere Gesundheit und unsere Lebensgrundlagen akut gefährdet. Kämpfe mit uns für die Klimafonds-Initiative und für konsequenten Klimaschutz 👇
HITZEPLAN
UNSERE FORDERUNGEN:
Städte und Agglomerationen kühlen:
- Kommunale Massnahmen finanzieren: Ein nationaler Klimaanpassungsfonds soll Städten und Gemeinden die nötigen Mittel zur Verfügung stellen, um wirksame Hitzeschutzmassnahmen zu finanzieren.
- Raumplanung hitzeresilient gestalten: Die Raumplanung muss auf allen Ebenen verbindliche Vorgaben zum Hitzeschutz enthalten. Dafür braucht es eine gesetzliche Verankerung.
- Versiegelte Flächen zurückbauen: Der Bund soll nationale Ziele für die Entsiegelung von Böden und deren Wiederbegrünung setzen. Entsiegelte Flächen speichern weniger Wärme und verbessern das Stadtklima nachhaltig.
- In Bäume und Wasser investieren: Städte brauchen mehr Bäume, Wasserflächen und kühlende Infrastrukturen. Dies muss in Raum- und Bauplanung berüchsichtigt werden; mit verbindlichen Begrünungsquoten und Schwammstadt-Konzepten.
- Aktionsplan Bäume: Bis 2050 soll die Baumkronenfläche in dicht besiedelten Gebieten auf 40% steigen. Bäume im öffentlichen Raum müssen endlich bepriest und planerisch besser geschützt werden, um unnötige Fällungen zu verhindern.
- Energetisch sanieren: Die energetische Sanierung muss gezielt gefördert werden.
- Recht auf Schatten im öffentlichen Raum: Der öffentliche Raum muss auch bei Hitze zugänglich bleiben. Wartezonen an öV-Haltestellen oder anderen Aufenthaltsorten müssen beschattet werden.
Gesundheit schützen:
- Hitzeaktionspläne konsequent einführen: Alle Kantone müssen über einen Hitzeaktionsplan verfügen. Der Bund definiert dafür verbindliche Standards und sorgt für die nationale Koordination. Die Pläne enthalten klare Warnstufen mit automatisch greifenden Massnahmen wie Schattenangebote, flächendeckende Trinkwasserversorgung, Kommunikationsstrategien bei Hitzewellen sowie gezielter Unterstützung vulnerabler Gruppen.
- Mietrecht anpassen: In Wohnungen braucht es verpflichtende Hitzeschutzmassnahmen. Bei unzumutbarer Hitze sollen Mieter*innen Anspruch auf eine automatische Mietzinsreduktion haben.
- Gesundheitssystem vorbereiten: Spitäler, Praxen und Pflegeinstitutionen müssen aufzunehmende Hitzebelastung vorbereitet werden – mit baulichen Anpassungen, Prävention und einer Strategie zur Dekarbonisierung des Sektors.
- Pflegeeinrichtungen schützen: Der Bund muss für Pflegeinstitutionen verbindliche Hitzeschutzstandards festlegen – von Schulungen von Personal über bauliche Anpassungen bis zu Klimaanlagen, wo energetische Sanierungen nicht zeitnah möglich sind. Diese Anpassungen sollen mit Bundesmitteln – etwa aus dem Klimafonds – unterstützt werden. Zudem muss die Hitzekompetenz in alle medizinischen und pflegerischen Ausbildungen integriert werden.
- Schulen hitzeresilient machen: Kinder müssen auch im Schulalltag vor Hitze geschützt werden. Der Bund muss daher im Bildungsbereich einen Schwerpunkt Hitzekompetenz schaffen: mit Leitlinien, Merkblättern und Schulungskonzepten. Diese beinhalten Empfehlungen zu baulichen Massnahmen, Lüftungsverhalten, flexibler Unterrichtsgestaltung an Hitzetagen und nötigenfalls dem Einbau von Klimaanlagen.
- Sanierungen fördern: Der Bund stellt Fördergelder für energetische Sanierungen und gezielte Hitzeschutz-Umbauten in sozialen und medizinischen Einrichtungen bereit. Auch Zwischenlösungen wie Klimaanlagen sind dort zu fördern, wo andere Massnahmen (noch) nicht greifen.
Arbeitsbedingungen anpassen:
- Hitzeschutz am Arbeitsplatz gesetzlich verankern: Arbeitgeber*innen sollen ab 26 Grad Massnahmen zum Schutz der Gesundheit ergreifen müssen – dazu gehören längere Pausen, Verschattung, kostenlose Getränke oder reduzierte Arbeitszeiten. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, sollen Arbeitnehmende ein Recht auf Hitzefrei haben.
- Schwere Arbeit bei grosser Hitze unterbrechen: Ab 30 °C und ohne dauerhaften Schatten müssen besonders belastende Tätigkeiten im Freien eingestellt oder angepasst werden.
- Pflicht zur Temperaturerfassung: Betriebe sollen verpflichtet sein, die Temperaturen an Arbeitsplätzen zu messen und bei Überschreitung kritischer Werte automatisch Schutzmassnahmen einzuleiten.
- Kein Nachteil durch Unterbruch: Bei hitzebedingten Arbeitsunterbrechungen darf keine Verzugshaftung entstehen – die Gesundheit geht vor.
- Ausfallfonds für Betriebe: Ein Schlechtwetterfonds soll Unternehmen für hitzebedingte Arbeitsausfälle entschädigen und so Planungssicherheit schaffen.
- Recht auf Homeoffice: Bei extremer Hitze muss das Arbeiten im Homeoffice ermöglicht werden – sofern es die Tätigkeit erlaubt.
Hitze sichtbar machen:
- Hitzebelastung schweizweit erfassen: Die urbane Hitzebelastung muss systematisch und landesweit erhoben werden – als Grundlage für gezielte Schutzmassnahmen.
- Nationale Hitzekarte etablieren: Die Daten fliessen in eine regelmässig aktualisierte Hitzekarte ein, die besonders betroffene Quartiere identifiziert und transparent macht.
- Hitze als Naturgefahr anerkennen: Hitze soll als eigenständige Naturgefahr gelten und in die Naturgefahrenkarte des Bundes aufgenommen werden – für eine klimaangepasste Raumplanung.
Gewässer schützen:
- Phosphoreinträge senken: Die Phosphorbelastung in vielen Schweizer Seen ist weiterhin zu hoch – insbesondere durch landwirtschaftliche Einträge und Abwasser. Der Bund muss verbindliche Reduktionsziele setzen und Kantone zur beschleunigten Sanierung belasteter Seen verpflichten.
- Warnsysteme bei Hitze: Hitzeperioden begünstigen die Ausbreitung von Blaualgen oder anderen Risiken. Die Bevölkerung muss rechtzeitig gewarnt werden – durch schweizweit koordinierte Informationssysteme zur Gewässernutzung.
- Trinkwasser sorgsam nutzen: Der tägliche Trinkwasserverbrauch ist hoch, obwohl nur ein Bruchteil zum Trinken verwendet wird. Die Nutzung von Regen- oder aufbereitetem Abwasser sowie wassersparende Technologien müssen gezielt gefördert werden.
- Naturnahe Gewässer fördern: Die Renaturierung von Flüssen und Bächen, die Festlegung von Gewässerräumen und der Rückbau harter Ufern sichern Biodiversität und Wasserqualität – und helfen, Hitzefolgen ökologisch abzufedern.