Nein zur E-ID

  • Nein zum komplett privatisierten digitalen Pass: Die Herausgabe von Identifikationsmitteln ist eine hoheitliche staatliche Aufgabe, die nicht vollständig an private Unternehmen delegiert werden darf. Jede*r Bürger*in muss das Recht auf ein staatlich herausgegebenes digitales Identifikationsmittel haben.
  • Der Bund muss in der Lage sein, die zentrale Dienstleistung eines elektronischen Identifikationsmittels auch im digitalen 21. Jahrhundert selber anzubieten. Sie ist die Basis für eine funktionierende digitale Infrastruktur für E-Government, Wirtschaft und eine Demokratie, welche das Vertrauen der Bevölkerung geniesst.
  • Datenschutz und Datensicherheit müssen höchste Priorität haben – und nicht der Profit privater E-ID-Anbieter.

Darum geht’s

Im Zeitalter der Digitalisierung bieten Staat und Private ihre Dienstleistungen vermehrt auf elektronischem Weg an. Dazu braucht es die Herausgabe einer elektronischen staatlichen Identifikation (E-ID), welche die Funktion von Identitätskarte und Pass im Internet übernimmt. Die E-ID dient für E-Government-Dienstleistungen oder Verträge mit Ausweispflicht, später auch für das elektronische Patient*innendossier oder eine Mitwirkung in der digitalen Demokratie.

Dafür hat das Parlament 2019 das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) beschlossen. Leider verabschiedet sich der Bund dabei aber von einer staatlichen Kernaufgabe: private Unternehmungen sollen als Identitäts-Provider (IdP) die E-ID herausgeben und verwalten, staatliche IdP sind nicht vorgesehen. Mit der SwissSign Group hat sich bereits ein Konsortium von Banken, Versicherungen, Krankenkassen sowie SIX Group, SBB, Post und Swisscom als künftige Hauptanbieterin in Stellung gebracht.

Die GRÜNEN haben zusammen mit verschiedenen Organisationen das Referendum ergriffen. Dazu gehören unter anderem die Digitale Gesellschaft und die Demokratie-Plattform WeCollect. Das Referendum wurde auch von SP, GLP und VPOD, grundrechte.ch und verschiedenen Senior*innen-Organisationen unterstützt. Diese starke Bürger*innen-Bewegung hat das Referendum getragen und rund 65’000 Unterschriften gesammelt.

Das Recht auf eine staatliche digitale Identität

Die Herausgabe von Identifikationsmitteln – egal ob analog oder digital – ist eine staatliche Aufgabe. Sie darf nicht vollständig an private Unternehmen delegiert werden. Neben den privaten Angeboten muss mindestens eine staatlich herausgegebene digitale Identität als Alternative zur Verfügung stehen. Das vorliegende E-ID-Gesetz sieht das nicht vor. Wer eine digitale Identität will, muss ein privates Angebot nutzen. Das wollen die GRÜNEN verhindern. Die Bürger*innen sollen die Wahlfreiheit haben.

Der Bund muss digital aufrüsten

Ein funktionierendes Staatswesen muss im digitalen Zeitalter in der Lage sein, eine elektronische Identität herauszugeben. Die Schweizer Bevölkerung vertraut dem Bund: 87 % der Bevölkerung möchten ihre E-ID vom Staat beziehen, das zeigt eine repräsentative Umfrage von 2019. Andere Staatswesen haben es schon längst geschafft, eine erfolgreiche E-ID-Lösung anzubieten: Zum Beispiel der Kanton Schaffhausen oder das Fürstentum Liechtenstein, welches innert Jahresfrist eine E-ID schuf.

E-ID-Vorlage folgt nicht dem Privacy-by-Design-Prinzip

Die im E-ID-Gesetz vorgegebenen Prozesse folgen nicht dem Privacy-by-Design-Prinzip, das heisst sie sind überhaupt nicht datenschutzfreundlich angelegt. Eine clevere Lösung würde eine Systemarchitektur wählen, welche Daten dezentral speichert – stattdessen sieht das Gesetz vor, dass sowohl der Bund wie auch die IdP zentrale Datenbanken anlegen. Dies erhöht die Gefahr für Datenmissbrauch und -diebstahl massiv.