Die Grünen unterstützen mit der Mehrheit der staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) im Grundsatz die Variante des Ständerats. Sie setzt um, was die Grünen als einzige Partei konsequent seit Februar 2014 forderten: Massnahmen, welche mit den Bilateralen klar vereinbar sind, welche aber auch die Chancen der inländischen Stellensuchenden auf dem Arbeitsmarkt gegenüber heute deutlich verbessern. Zudem werden die Familiennachzugs-Kontingente definitiv gestrichen: ein Erfolg für die Grünen.

Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative hat gestern eine weitere Hürde genommen. Die Massnahmen sollen in der vom Ständerat erarbeiteten Variante punktgenau jene Berufe und Tätigkeitsfelder treffen, bei denen eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Arbeitslosigkeit herrscht. Sie soll dort die inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine Stellenmelde- und Interviewpflicht stärken. Der Ständerat wollte zusätzlich eine Begründungspflicht bei einer Ablehnung aller vom RAV vorgeschlagenen Dossiers verankern. Sollte diese Begründungspflicht – wie absehbar – gestrichen werden, muss aus Sicht der Grünen zumindest eine griffige Interviewpflicht gelten. Das heisst, dass die Arbeitgeber vom RAV vorgeschlagene geeignete BewerberInnen im Normalfall tatsächlich zu einem Bewerbungsgespräch einladen müssen.

Erfolg der Grünen gegen Kontingente beim Familiennachzug
Bereits seit dem gestrigen Entscheid des Ständerats steht zudem ein bisher nicht gewürdigter Erfolg der Grünen fest: Auf Antrag der Grünen wurden die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kontingente für Familiennachzug aus Drittstaaten bereits im August in der SPK-N gestrichen. Nachdem gestern auch der Ständerat dieser Änderung zugestimmt hat, besteht keine Differenz zwischen den Räten mehr. Es steht damit definitiv fest, dass dank den Grünen das Recht auf Familienleben nicht zusätzlich durch bürokratische Kontingentierungen eingeschränkt wird.