Die bürgerliche Mehrheit in Bundesrat und Parlament sieht keine Sofortmassnahmen vor, falls in den kommenden Monaten die Feinstaubkonzentrationen den Grenzwert während mehrerer Tage und überregional überschreitet, wie dies im letzten Winter geschehen ist. Damit nimmt sie in Kauf, dass die Gesundheit der Bevölkerung durch die hohen Feinstaubkonzentrationen gefährdet ist. Die Grüne Fraktion stellt dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:

  1. Warum ist der Bundesrat nicht bereit, ein Notstandsprogramm auszuarbeiten mit dem Ziel, die Bevölkerung auch kurzfristig vor der Gefährdung durch Feinstaub zu schützen?
  2. Was wird der Bundesrat konkret tun, wenn die Feinstaubgrenzwerte in den kommenden Monaten wieder während mehrerer Tage überschritten werden? Ist er bereit Notstandsmassnahmen wie z.B. befristete Verbote für Dieselfahrzeuge und –maschinen ohne Partikelfilter, generelle Temporeduktionen auf den Autobahnen usw. zu erlassen?
  3. Warum erachtet der Bundesrat es als notwendig, eine Stallpflicht für Geflügel in gewissen Gebieten als vorsorgliche Massnahmen gegen Vogelgrippe zu erlassen, nicht aber im Bereich des Feinstaubes ebenso aktiv zu werden? (Die Feinstaubbelastung verursacht jährlich mehrere Tausend Tote und mehrere Zehntausend kranke Menschen.)

Die Grünen sind empört, dass eine Debatte zum Thema und damit verbunden die Erarbeitung eines Notstandsprogramms, nicht an die Hand genommen werden.