Die humanitäre Lage im Gazastreifen ist katastrophal. Die von der rechtsnationalistisch Regierung Netanjahus verantworteten militärischen Angriffe auf den Gazastreifen haben bisher fast 30’000 Menschen das Leben gekostet. Unzählige weitere sind verletzt, auf der Flucht und von Hunger und einer mangelhaften medizinischen Versorgung betroffen. Diese Situation ist unhaltbar. Die GRÜNEN verurteilen die anhaltenden Angriffe und rufen erneut zu einem sofortigen Waffenstillstand auf. Die diesbezügliche Passivität des Bundesrates ist für die GRÜNEN nicht akzeptabel. Er muss all seine diplomatischen Kanäle und auch seine Rolle im UN-Sicherheitsrat dazu nutzen, um sich für ein Ende der Kampfhandlungen und für eine bedingungslose Einhaltung des humanitären Völkerrechts einzusetzen. Auch fordern die GRÜNEN den Bundesrat dazu auf, dass er sich wie schon in der Vergangenheit für einen nachhaltigen Friedensprozess im Nahen Osten engagiert.

Der seit Jahrzehnten anhaltende Nahkostkonflikt kann nur durch politische Verhandlungen und nicht mit (militärischer) Gewalt gelöst werden. In diesem Sinn muss der Bundesrat auch klar die Aussagen von israelischen Regierungsmitgliedern verurteilen, welche eine Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung aus dem Gazastreifen fordern. Weiter fordern die GRÜNEN, dass sich die Schweiz den Sanktionen der USA, Grossbritanniens und Frankreichs gegen gewaltbereite israelische Siedler im besetzten Westjordanland anschliesst.

Das humanitäre Völkerrecht gilt für alle Konfliktparteien

Die GRÜNEN haben die antisemitisch motivierten Massaker und Geiselnahmen der Hamas vom 7. Oktober noch gleichentags klar und unmissverständlich als Terror gegen die israelische Zivilbevölkerung verurteilt. Sie begrüssen auch, dass die Hamas in der Schweiz als terroristische Organisation eingestuft und verboten werden soll (siehe Medienmitteilungen vom 10. Oktober und vom 11. November 2023).

Der Terror der Hamas kann jedoch die Begehung von Kriegsverbrechen oder Verletzungen des humanitären Völkerrechts durch die israelischen Streitkräfte unter keinen Umständen legitimieren. Auch im Rahmen der legitimen Selbstverteidigung Israels gilt das humanitäre Völkerrecht absolut, bedingungslos und für alle Konfliktparteien gleichermassen. Die Zivilbevölkerung muss auch unter diesen Umständen geschützt werden. In diesem Sinn muss der Bundesrat auch sicherstellen, dass die UNRWA auch zukünftig über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, um ihre Arbeit fortzuführen. Diese Arbeit ist sowohl für die Versorgung der palästinensischen Zivilbevölkerung wie auch für die Stabilität im Nahen Osten zentral. Gleichzeitig muss die UNRWA die schwerwiegenden Vorwürfe gegen sie und gegen Mitarbeitende der Organisation umfassend und transparent aufarbeiten.

Angesichts der katastrophalen humanitären Lage und der besorgniserregenden Entwicklung im Gazastreifen reichen Mitglieder der Grünen Fraktion in der Frühjahrssession folgende Vorstösse ein.