Annähernd 40 000 Bewohner*innen des Gaza-Streifens, also 2 Prozent der dortigen Bevölkerung, wurden bereits durch die israelische Armee getötet. Zum grössten Teil handelt es sich dabei um Zivilist*innen, darunter tausende Kinder. Ausserdem haben die rund zwei Millionen Palästinenser*innen, die in diesem bitterarmen Gebiet leben, keinen Ort mehr, wo sie Zuflucht finden. Unter Verletzung des humanitären Völkerrechts werden regelmässig Schulen, Spitäler oder Waisenhäuser zum Angriffsziel. Es vergeht kein Tag, ohne dass wieder über ein neues Blutbad oder die Aufdeckung eines neuen Massengrabs berichtet wird. Das muss aufhören.  

Die Kollektivbestrafung und die wahllose Bombardierung des palästinensischen Volkes, die auf den blutigen Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 folgten – von uns GRÜNEN umgehend verurteilt  – sind unter keinen Umständen mit dem Völkerrecht vereinbar. Dasselbe gilt für die Besiedlung der palästinensischen Gebiete, welche seit fast 60 Jahren andauert und immer weiter ausgedehnt wird, trotz wiederholter Anklagen durch die Vereinten Nationen im selben Zeitraum. Daran hat der Internationale Gerichtshof kürzlich erinnert: Er benannte die durch den israelischen Staat begangenen zahlreichen und schwerwiegenden Völkerrechtsverletzungen und rief in Erinnerung, dass Israels Besetzung der palästinensischer Gebiete rechtswidrig ist.  

Wenn sich die Schweiz an diesen Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Netanyahu-Regierung nicht mitschuldig machen möchte,  muss sie aufhören, deren Position praktisch automatisch zu übernehmen. Sie muss stattdessen wieder eine unparteiische Haltung einnehmen, die sich an der Richtschnur des Völkerrechts orientiert, so wie ihr dies schon einmal nach der russischen Invasion der Ukraine gelang.  

Konkret muss die Schweiz: 

Für die GRÜNEN ist klar: Nur eine eindeutige Positionierung der Schweiz in Sinne des Respekts des humanitären und allgemeinen Völkerrechts von Seiten beider Konfliktparteien kann diese dazu zwingen, ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten im Bereich der Sicherheit, des Schutzes der Zivilbevölkerung und der Achtung internationaler Grenzen anzuerkennen. 

Siehe auch: