Geschäftsmieten-Kompromiss auch für die zweite Welle
Florence Brenzikofer zum Geschäftsmieten-Kompromiss
Die GRÜNEN begrüssen die heutige Entscheidung des Nationalrates, auf eine schweizweit einheitliche Lösung bei den Geschäftsmieten einzutreten und den Mieter*innen von Geschäftslokalen einen Teil der Geschäftsmiete für den Zeitraum des ersten Lockdowns zu erlassen. Die nun vorliegende Lösung ist fair und schafft gleich lange Spiesse in allen Kantonen. Das Gesetz ist zudem nach oben gedeckelt, damit vor allem kleine Gewerbebetriebe profitieren. Auch für Vermieter*innen ist diese Lösung ausgewogen, da ein Härtefallfonds geschaffen wird.
Mietkompromiss muss auch bei weiteren verordneten Schliessungen gelten
Jetzt braucht das Gewerbe auch im Hinblick auf die zweite Pandemiewelle eine Entlastung – die nationalrätliche Rechtskommission muss die Weichen für eine längerfristige Lösung stellen. Denn die neuste Lagebeurteilung und die Entscheide des Bundesrates zeigen, dass die Corona-Pandemie nur noch mit drastischen Auflagen und Einschränkungen gebremst werden kann. Die GRÜNEN werden in der vorberatenden Rechtskommission einen Antrag stellen, damit der Mietkompromiss auch bei weiteren vom Bund und Kantonen verordneten Schliessungen und Härtefällen gelten soll.