Das Arbeitslosengesetz AVIG ist so anzupassen, dass auf alle Einkommen unbegrenzt der gleiche prozentuale Betrag seitens ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen in die Arbeitslosenkasse einbezahlt wird. Dies fordert die parlamentarische Initiative im Namen von Katharina Prelicz-Huber.

Ein wirklicher Solidaritätsbeitrag
Mit der heutigen Regelung des Arbeitslosengesetzes müssen nur Löhne bis 126’000 Franken Beiträge an die Arbeitslosenkasse zahlen. Alle höheren Einkommen inkl. der Millionen-Saläre zahlen keine weiteren Beiträge. Mit der eben beschlossenen Revision wird zur Schuldentilgung ein Solidaritätsbeitrag von nur 1% – begrenzt auf Löhne bis 315’000 Franken eingeführt. Fair und wirklich solidarisch wäre aber, wenn auch Arbeitnehmende mit höheren und Höchsteinkommen, dieselben ALV-Beiträge wie Einkommen bis 126’000 Franken zahlen müssten.

Leistungen
Bei den individuellen Leistungen soll die heutige monatliche Obergrenze für Auszahlungen weiterhin gelten. Die Auszahlung der individuellen Leistungen an Erwerbslose richtet sich nach dem ehemaligen Lohn, bei einer monatlichen Höchstauszahlung von 8’400 Franken.

Zuwarten mit aktueller Revision
Neben einer erneuten Revision im Sinne der parlamentarischen erwarten die Grünen vom Bundesrat, dass er mit dem Leistungsabbau bei den Arbeitslosen zuwartet bis sich die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt weiter entschärft hat.