Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Pariser Klimaabkommen hat sich die Schweiz verbindlich dazu verpflichtet, den globalen Temperaturanstieg auf 1.5 Grad Celsius zu begrenzen.
  • Damit die Schweiz ihre Klimaziele erreicht, müssen auch die Finanzflüsse klimaverträglich ausgerichtet werden. Davon sind wir aber noch weit entfernt: Der Schweizer Finanzplatz trägt heute noch immer zu einer Klimaerhitzung von 4 bis 6 Grad bei.
  • In diesem Positionspapier zeigen die GRÜNEN einen CO2-Absenkpfad für den Finanzplatz auf, der mit dem Pariser Klimaabkommen kompatibel ist.

Inhalt

Positionspapier (PDF)

Ausgangslage

Mit dem Pariser Klimaabkommen hat sich die Schweiz verbindlich dazu verpflichtet, den globalen Temperaturanstieg auf 1.5 Grad Celsius zu begrenzen. Bereits dieser begrenzte Temperaturanstieg hat Konsequenzen: Wetterextreme wie Dürren, Überschwemmungen oder Stürme häufen sich schon heute stark. Auch die Schweiz verändert sich, und dies nicht nur in den Bergen, wo die Gletscher rasant wegschmelzen. Die Landwirtschaft leidet an ungewöhnlich langen Dürreperioden, immer schneeärmere Winter sind eine Belastung für die Vegetation, ausgetrocknete oder zu warme Gewässer bieten den Fischen oftmals keinen sicheren Lebensraum mehr. In den Städten steigt im Sommer die Hitze, worunter vor allem ältere Menschen leiden. Die Klimaerhitzung, die Umweltverschmutzung und der damit zusammenhängende Verlust von Lebensräumen und der Biodiversität sind nicht zuletzt auch die grössten gesundheitlichen Bedrohungen unserer Zeit.

Die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1.5 Grad ist die grosse Herausforderung dieses Jahrhunderts. Das Erreichen dieses Ziels bedingt eine ambitionierte ökologische Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Der Schweizer Finanzplatz trägt eine be-sondere Verantwortung für die Erreichung dieser Ziele, denn er ist ein internationales Finanzschwergewicht: Schweizer Banken verwalten Vermögen in der Höhe von fast 8’000 Milliarden Franken[1], ein Viertel des weltweit grenzüberschreitend verwalteten Vermögens wird in der Schweiz bewirtschaftet.[2] Die Nationalbank besitzt nach Japan und China die drittgrössten Devisenreserven und beteiligt sich mit hunderten Milliarden Franken – und damit de facto ei-nem der grössten Staatsfonds der Welt – am Aktienmarkt. Die am Kapitalmarkt angelegten Vorsorgegelder der Arbeitnehmer*innen in der Schweiz überschreiten mittlerweile das Bruttoinlandprodukt.

Es sind primär die Konsument*innen und Unternehmen der Realwirtschaft, welche die Umwelt be- oder entlasten. Kluge klima- und umweltpolitische Regulierung muss folglich primär hier ansetzen: durch die Förderung klimafreundlicher Technologien (z.B. im Bereich der erneuerbaren Stromproduktion oder bei erneuerbaren Heizsystemen), durch das Setzen von sozialen und ökologischen Verbrauchs- und Produktionsstandards (z.B. durch griffige Emissionsvorgaben bei der Neuzulassung von Fahrzeugen) sowie durch die Herstellung von Kosten-transparenz (z.B. durch eine konsequente CO2-Bepreisung). Durch diese Massnahmen wer-den nachhaltige Investitionen auch finanziell attraktiver. Die Akteur*innen des Finanzplatzes bestimmen und beeinflussen jedoch ebenfalls auf vielfältige Weise, wohin und unter welchen Bedingungen Geldströme fliessen – und wie stark somit die Umwelt be- oder entlastet wird: Als Investor*innen, als Intermediäre zwischen Geldgeber*innen und denjenigen, die Kapital benötigen, sowie als Analyst*innen, die durch ihre Betrachtungen und Risikoeinschätzungen Grundlagen liefern für die unternehmerischen Entscheidungen von realwirtschaftlichen Unter-nehmen. Auch sie tragen damit eine wesentliche Verantwortung dafür, ob die Schweiz ihre Klimaziele erreicht. Doch in Bezug auf einen nachhaltigen Finanzplatz herrscht eine eklatante Diskrepanz zwischen dem durch den Bundesrat und die Branche geäusserten Führungsanspruch und der Realität: Heute beteiligt sich der Schweizer Finanzplatz durch seine Investitionen an der Finanzierung der Exploration, des Abbaus, des Transports, der Raffinierung und der Nutzung fossiler Ressourcen auf der ganzen Welt. Ein Bericht von Greenpeace Schweiz zeigt, dass allein die zwei Grossbanken UBS und Credit Suisse durch die Finanzierung der internationalen Kohle-, Öl- und Gasbranche jedes Jahr mehr Emissionen mitverantworten, als innerhalb der Schweiz insgesamt ausgestossen werden.[3] Nach wie vor investiert der Schweizer Finanzmarkt nicht nur in beträchtlichem Ausmass in die Erdöl- und Kohleförderung, sondern sogar in deren zusätzlichen Ausbau.[4] Mit seinen Investitionen trägt der Schweizer Finanzplatz damit noch immer zu einer Klimaerhitzung von 4 bis 6 Grad bei.[5] All dies entspricht bei weitem nicht der Zielsetzung des Pariser-Klimaabkommens, die Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten. Das kann und muss sich ändern.

Investitionen können nämlich nicht nur eine zerstörende, sondern auch eine fördernde Wirkung auf Umwelt und Gesellschaft entfalten. Der Schweizer Finanzplatz verfügt, aufgrund seiner Grösse und seiner internationalen Bedeutung, über einen besonders mächtigen Hebel für die Bekämpfung der Klimaerhitzung, der Umweltverschmutzung und auch des Biodiversitätsverlustes. Das gilt insbesondere auch für jene Bereiche, in welchen die klimapolitischen Regulierungen der Schweiz keine Wirkung entfalten (können) – z.B. dann, wenn über den Schweizer Finanzplatz Investitionen im Ausland getätigt oder Kredite an ausländische (multinationale) Unternehmen vergeben werden. Es ist also höchste Zeit, dass die Finanzflüsse auf ein 1.5 Grad Erwärmungsszenario ausgerichtet werden, wie das auch das von der Schweiz ratifizierte Pariser Klimaabkommen fordert. Ansonsten können die Pariser-Klimaziele nicht erreicht werden.

Aufgrund dieser enormen Hebelwirkung des Schweizer Finanzplatzes hat die Delegiertenversammlung der GRÜNEN Schweiz das vorliegende Positionspapier in Auftrag gegeben. Dieses ist unter Einbezug diverser parteiinternen Spezialist*innen, externen Expert*innen und der Parteibasis entstanden. Es trägt die wichtigsten Forderungen für einen grünen und einen auf eine umfassende Nachhaltigkeit ausgerichteten Finanzplatz zusammen und ergänzt damit den Klimaplan der GRÜNEN. Das Positionspapier zeigt auf, welchen Beitrag der Schweizer Finanzplatz leisten kann und muss, damit die Pariser Klimaziele erreicht und die globale Klimaerhitzung auf maximal 1.5 Grad beschränkt werden kann.[6]

Für die GRÜNEN stehen dabei drei Dimensionen im Vordergrund: Zunächst braucht es einen verbindlichen CO2-Absenkfpad für den Schweizer Finanzplatz, der mit dem Pariser Klimaabkommen kompatibel ist. Das beinhaltet insbesondere auch ein sofortiges Verbot der Finanzierung von besonders klima- und umweltschädlichen Investitionen wie z.B. der Förderung von fossilen Brenn- und Treibstoffen wie Öl oder Gas aus Teersand und Fracking. Um Investor*innen bei ihren Anlageentscheiden zu unterstützen und Greenwashing zu verhindern müssen, zweitens, verbindliche und griffige Nachhaltigkeitsdefinitionen sowie eine grössere Transparenz auf den Finanzmärkten etabliert werden. Darüber hinaus muss, drittens, genügend öffentliches und privates Kapital für die Transition hin zu einer sozialen, klimafreundlichen und ökologisch nachhaltigen Zukunft mobilisiert werden. Das bedingt im Minimum, dass die öffentlichen Gelder sowie die an den Finanzmärkten angelegten Vorsorgegelder konsequent in nachhaltige Anlagen investiert werden.

Was bedeutet Nachhaltigkeit?

Derzeit wird Nachhaltigkeit auf den Finanzmärkten noch immer zu oft auf die Klimaverträglichkeit reduziert. Und wenn von Klimarisiken die Rede ist, sind noch immer ausschliesslich die finanziellen Risiken gemeint, mit welchen die zunehmende Klimaerhitzung die Unter-nehmen, ihren Unternehmenswert und ihre Gewinnaussichten konfrontiert. Beides greift jedoch deutlich zu kurz.

Wenn wir GRÜNE von einem nachhaltigen Finanzplatz sprechen, dann verwenden wir eine ganzheitliche Definition von Nachhaltigkeit. Unser Ziel ist ein Finanzplatz, der konsequent darauf ausgerichtet ist eine ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Entwicklung zu fördern und der an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen[7] ausgerichtet ist. Unser Ziel ist ein Finanzplatz, welcher nicht nur finanzielle Risiken, sondern auch eine negative Wirkung seines Handelns auf die nachhaltige Entwicklung vermeidet. In Bezug auf die Umwelt bedeutet das, dass nur diejenigen Investitionen und Tätigkeiten als nachhaltig eingestuft werden, welche im Minimum kompatibel mit dem Pariser-Klimaabkommen und auf ein Erderwärmungsszenario von maximal 1.5 Grad ausgerichtet sind und welche nachweislich die Biodiversität nicht beeinträchtigen. In Bezug auf die soziale Nachhaltigkeit stellen die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen den relevanten, wenn auch schwieriger zu operationalisierenden, Benchmark dar. Damit dies gelingt, müssen alle wesentlichen Finanzmarktakteure – darunter insbesondere Banken, Vermögensverwalter*innen, Pensionskassen und Vorsorgeeinrichtungen, Versicherungen, die Nationalbank und die Aufsichtsbehörden – ihren Beitrag leisten und zu einem Umdenken beitragen.

Damit dies gelingt, müssen alle wesentlichen Finanzmarktakteure – darunter insbesondere Banken, Vermögensverwalter*innen, Pensionskassen und Vorsorgeeinrichtungen, Versicherungen, die Nationalbank und die Aufsichtsbehörden – ihren Beitrag leisten und zu einem Umdenken beitragen.

Ein verbindlicher CO2-Absenkpfad für den Finanzplatz, der mit dem Pariser Klimaabkommen kompatibel ist

Flankiert von der vereinten traditionellen Finanzbranche hat der Bundesrat im Sommer 2020 verkündet, dass er die Schweiz als international führenden Standort in nachhaltigen Finanzdienstleistungen positionieren will.[8] Zur Zielerreichung will er jedoch keine der durch ihn identifizierten möglichen Massnahmen einleiten, sondern überlässt dies vollständig dem freien Markt. So, wie von der Branche gewünscht. Es herrscht eine eklatante Diskrepanz zwischen Führungsanspruch und Realität.

Nach der Ablehnung des CO2-Gesetzes, welches zumindest eine Offenlegung der institutsbezogenen Klimarisiken sowie der Risiken für die Finanzstabilität gefordert hätte[9], bestehen denn auch nach wie vor keine verbindlichen gesetzlichen Vorgaben, wie die Finanzflüsse auf ein 1.5 Grad Erwärmungsszenario umgeleitet werden können. Damit dies noch gelingt, braucht es im Mindesten ein sofortiges Verbot der Finanzierung von Neuerschliessungen von Reserven und der Förderung besonders klimaschädlicher fossiler Brennstoffe wie Öl oder Gas aus Teersand und Fracking. Da bereits jetzt schon mehr Brennstoffreserven vorliegen, als jemals verbrannt werden dürften, wenn wir ein 1,5-Grad-Szenario einhalten wollen, gibt es keine Berechtigung mehr für die Finanzierung solcher Neuerschliessungen.[10] Mit ihnen soll auch kein Geld mehr verdient werden.

Da auch die rein ökonomischen Risiken solche Investitionen angesichts der immer schärferen Regulationen noch immer unterbewertet sind, müssen für bereits bestehende Finanzierungen kurzfristig auch die Eigenkapitalanforderungen erhöht werden. Solche differenzierten und auf die finanziellen Klimarisiken abgestimmten Eigenkapitalanforderungen sind – auch im Hinblick auf die Stabilität des Finanzsystems – auch für weitere Bereiche sinnvoll, etwa auf dem Immobilienmarkt. Darüber hinaus soll nur noch dann in Unternehmen, die im Bereich fossiler Brenn- und Treibstoffe tätig sind, investiert werden dürfen, wenn diese Unternehmen sich zu einer mit den Pariser Klimazielen vereinbaren Transformation ihres Geschäftsmodells verpflichten.

  • GRÜNE Forderung: Sofortiges Verbot der Finanzierung von besonders klima- und um-weltschädlichen Investitionen wie z.B. der Förderung von fossilen Brenn und Treibstoffen wie Öl oder Gas aus Teersand und Fracking sowie von Unternehmen, welche solche Tätigkeiten vornehmen.
  • GRÜNE Forderung: Erhöhte Eigenkapitalanforderungen für bestehende Finanzierungen besonders klimaschädlicher Investitionen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden. Auch die Eigenkapitalanforderungen für Kredite an nicht nachhaltige Unternehmen und Tätigkeiten für Immobilien, die nicht energieoptimiert sind, sollen verschärft werden.

Neben einem Finanzierungsstopp für besonders schädliche Investitionen braucht es darüber hinaus eine Klimarisikobewertung der Finanzströme des Finanzplatzes. Basierend auf den Ergebnissen können anschliessend weitergehende Massnahmen entwickelt werden. Zudem sind verbindliche Zielvereinbarungen mit den Branchen zu entwickeln, welche auch ein Monitoring und eine Intervention bei unzureichenden Zwischenergebnissen vorsehen.

  • GRÜNE Forderung: Rasche Verabschiedung von verbindlichen gesetzlichen Vorgaben, welche den Finanzmarkt zu einem mit dem Pariser Klimaabkommen kompatiblen, offengelegten und verbindlichen CO2-Absenkpfad verpflichten – z.B. im Rahmen eines Gesetzes für einen nachhaltigen Finanzplatz.

Greenwashing verhindern

Die Nachfrage nach nachhaltigen Anlageprodukten wächst rasant, das Angebot boomt entsprechend. Das Bewusstsein, dass nachhaltige Geldanlagen der Realwirtschaft sowohl wichtige Impulse als auch finanzielle Möglichkeiten geben, um die Transformation zu ökologisch nachhaltigen Produktionsprozessen und Produkten voranzutreiben, ist bei Anleger*innen ebenso gross, wie ihr Bedürfnis, der Erkenntnis Taten folgen zu lassen. Gleichzeitig zeigen Studien, dass es sogenannt nachhaltige Anlagefonds bislang nicht schaffen, wesentlich mehr Kapital in eine nachhaltige Wirtschaft zu lenken als herkömmliche Fonds. Eine Nachhaltigkeitswirkung ist bei den meisten solchen Anlagefonds offenbar kaum vorhanden und oft auch gar nicht das Ziel – auch wenn genau dies die Erwartung einer Mehrheit der Kund*innen wäre. Sportlich und bewusst betriebenes Greenwashing, also das Vortäuschen einer Nachhaltigkeitswirkung, vermischt sich so mit ernst gemeinten und wirkungsvollen Produkten.

Die Verhinderung von Greenwashing ist somit ein entscheidender Schritt, um die Finanzflüsse auf die Erreichung der Klimaziele auszurichten und Unternehmen und private Kund*innen in ihren Anlage- und Investitionsentscheiden zu unterstützen. Dafür braucht es insbesondere klare Definitionen, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten und Anlagen als ökologisch und sozial nachhaltig eingestuft werden können. Daneben muss die Transparenz bezüglich der Nachhaltigkeit ganzer Unternehmen und der konkreten Wirkung von (vermeintlich) nachhaltigen Anlagen dringend verbessert werden. Schliesslich sind auch die Schweizer Aufsichtsbehörden und namentlich auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) gefordert, ihren bereits heute bestehenden Spielraum konsequent zu nutzen, um Greenwashing zu verhindern und die Klima- und Umweltkrise zu bekämpfen.

Eine verbindliche und griffige Nachhaltigkeitsdefinition festlegen

Dreh- und Angelpunkt für nachhaltige Finanzprodukte ist eine evidenzbasierte Definition der Nachhaltigkeit. Ohne eine solche ist das Ermitteln einer Nachhaltigkeitswirkung willkürlich und dem Greenwashing sind Tür und Tor geöffnet. Bis heute fehlt dafür jedoch ein gemeinsamer und verbindlicher Minimalstandard. Auch der Bundesrat hat sich bis jetzt immer dagegen gewehrt, selbst eine solche Definition zu entwickeln. Dies oft mit dem Verweis, dass auf die Europäische Union und ihr Projekt einer Klimataxonomie gewartet werden müsse. Mit dieser Taxonomie sollen verbindliche Kriterien geschaffen werden, die bestimmen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit respektive ein Finanzprodukt als ökologisch nachhaltig eingestuft werden kann. Die Taxonomie soll Anleger*innen bei ihren Investitionsentscheiden unterstützen, die Gefahr von Greenwashing senken und Kapital in den ökologischen Umbau der Wirtschaft und der Energieproduktion lenken.

Die EU-Taxonomie weist dabei in die richtige Richtung – und sie könnte im Besten Fall tat-sächlich dazu führen, dass die Europäische Union und ihre Finanzmärkte eine Vorreiterin im Bereich Sustainable Finance werden. In der derzeit von der Europäischen Kommission angedachten Umsetzung droht jedoch eine nicht akzeptable Verwässerung der Taxonomie. Be-sonders deutlich wird das an der Einstufung von fossilem Gas und von Atomkraft als nachhaltige Energieträger respektive als sogenannte «Übergangstätigkeiten». Gegen diesen Entscheid der Europäischen Kommission hat die Grüne Fraktion im Europaparlament zurecht Einspruch eingelegt: Die Klimataxonomie der EU kann Greenwashing nur verhindern, wenn einzig effektiv nachhaltige Investitionen auch als solche bezeichnet werden.

Wenn die EU-Kommission an ihren Plänen festhält, und sowohl die Atomkraft wie auch fossiles Gas weiterhin als nachhaltige Energieträger einstuft, macht sie aber das Gegenteil: Sie verwässert ein eigentlich gutes Label für die Nachhaltigkeit. Atomkraft und Gas sind endlich und nur schon aus diesem Grund nicht nachhaltig. Die Verbrennung von fossilem Gas heizt überdies das Klima weiter an und hochradioaktiver Atommüll wird Mensch und Umwelt noch Jahrhunderte belasten. Auch die Abhängigkeit von autokratisch oder diktatorisch geführten Staaten ist, wie der Krieg Russlands gegen die Ukraine bildlich vor Augen führt, bei beiden Energieträgern unverantwortlich hoch. Für Investor*innen, die nachhaltig investieren wollen und darunter auch den Ausschluss von Atomkraft und Gas verstehen, wird die Taxonomie dadurch nutzlos. Sollte das EU-Parlament die EU-Kommission nicht korrigieren, fordern wir GRÜNE eine echte ökologische Taxonomie ohne Berücksichtigung solcher «Übergangstätigkeiten». Die Schweiz muss Atomkraft und fossiles Gas ausschliessen, wenn sie die EU-Taxonomie übernimmt. Davon könnten mittelfristig auch Schweizer Stromproduzenten profitieren, die sich immer stärker an der nachhaltigen Stromerzeugung ausrichten. 

  • GRÜNE Forderung: Übernahme der EU-Taxonomie durch die Schweiz unter Ausschluss der Atomkraft und von fossilem Gas.

Sofern sich die EU-Taxonomie weiter verzögert – oder gar scheitert – bietet sich für die Schweiz die Chance, zügig Mindeststandards zu definieren, welche das von der Branche unbestrittene Problem des Greenwashings angehen und die auch der Schweizer Regulierungskultur, also einer prinzipiengesteuerten Regulierung, entsprechen. Wichtiger als von Beginn weg die gesamte realwirtschaftliche Komplexität abzubilden ist es dabei, dass rasch ein verbindlicher Minimalstandard definiert wird – auf welchem dann aufgebaut werden kann. Als absolutes Minimum gilt dabei die Klimaverträglichkeit mit dem Pariser Abkommen und der Erhalt der Biodiversität, welche noch immer viel zu oft ignoriert wird. Eine solche Deklaration muss zu Beginn nicht perfekt, aber gut genug und vor allem einfach verständlich sein. Sie kann sich in ihrer Funktionsweise z.B. an Energieetiketten für Elektrogeräte orientieren. Dabei ist darauf zu achten, dass Transitionsprodukte – also beispielsweise Titel eines Unternehmens, welches einen verbindlichen und kontrollierten Absenkpfad eingeschlagen hat – entsprechend deklariert werden.

  • GRÜNE Forderung: Eine verbindliche, minimale Definition von Nachhaltigkeit für den Schweizer Finanzmarkt muss rasch erarbeitet werden.

Ganzheitliche und unternehmensweite Nachhaltigkeitsdeklaration etablieren

Dem Greenwashing auf Produktebene kann mit verbindlichen und griffigen Nachhaltigkeitskriterien begegnet werden (siehe Kapitel 4.1). Das Problem von Greenwashing betrifft jedoch nicht nur einzelne Finanzprodukte oder Investitionen, sondern auch ganze Finanzinstitute. Gemeint ist damit, dass sich viele Institute mit ihren wenigen, dafür aber prominent beworbenen grünen Produkten als führende Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit brüsten. Sie lenken damit davon ab, dass der Grossteil ihrer Geschäftstätigkeit überhaupt nicht nachhaltig ist und dem Klima, der Umwelt und der Bevölkerung schaden. Das zeigen auch die nun zweimal von Bundesamt für Umwelt und der FINMA durchgeführten Klimaverträglichkeitstests der Pensionskassen und Banken. Obwohl z.B. zwei Drittel aller Teilnehmer*innen angeben eine Klimastrategien zu verfolgen, wird nicht nur weiter in die Erdöl- und Kohleförderung investiert, sondern sogar in deren zusätzlichen Ausbau.[11]

Damit Anleger*innen und Finanzkund*innen überhaupt erst ermöglicht wird, eine ganzheitlich informierte Kaufentscheidung zu fällen, muss die Nachhaltigkeitswirkung der Geschäfte eines Finanzinstitutes zukünftig als Ganzes ausgewiesen werden. Damit wird auch verhindert, dass nachhaltigkeitsaffine Kund*innen unbewusst klima- und umweltschädigende sowie menschen-rechtsverletzende Geschäftstätigkeiten eines Finanzunternehmens quersubventionieren.[12]

  • GRÜNE Forderung: Finanzmarktakteur*innen müssen eine ganzheitliche, unternehmensweite Nachhaltigkeitsdeklaration bereitstellen die auch aufzeigt, mit welchen Massnahmen die Nachhaltigkeitsziele erreicht werden sollen.

Doppelte Materialität: Die Klima-Wirkung in den Blick nehmen 

Für die Ermittlung von Klimarisiken wird noch immer nur das Risiko eines Wertverlusts ermittelt, den beispielsweise eine Aktie eines Unternehmens erleidet, wenn sich die politischen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung oder der Umwelt verändern. Die reale Wirkung der Geschäftstätigkeit eines finanzierten Unternehmens – also ihr ökologischer Fussabdruck – wird in dieser Betrachtung ignoriert. Das führt zur absurden Situation, dass heute beispielsweise Aktien einer Erdölfirma schon als nachhaltig eingestuft werden, wenn diese eine Transition ihres Geschäfts angekündigt hat – auch wenn die Firma in der Zwischenzeit weiterhin neue Erdölreserven erschliesst.

Die Betrachtung der effektiven Nachhaltigkeitswirkung eines Unternehmens ist bei einem nachhaltigen Anlageentscheid allerdings genauso wichtig wie die Risiken eines zukünftigen Wertverlusts. Eine solche ganzheitliche Betrachtung, welche beide Dimensionen mit einbezieht, wird «Doppelte Materialität» genannt. Sie muss zukünftig zum Standard werden. Solange diese beiden Sichtweisen nur einseitig deklariert werden, wird eigenverantwortliches Handeln der privaten und institutionellen Finanzmarktkund*innen verunmöglicht.

  • GRÜNE Forderung: Deklaration doppelter Materialität eines Finanzprodukts wird als Standard etabliert.

Darüber hinaus muss die Berücksichtigung der Klimarisiken zukünftig explizit zu den treuhänderischen Pflichten der Schweizer Finanzakteure wie etwa den Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Vermögensverwalter*innen gehören, wie das beispielsweise auch der Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Stärkung der Nachhaltigkeit des Finanzsystems verlangt.[13] Diese Massnahme trägt nicht nur zur Verringerung von Klimarisiken bei, sondern sie stellt für (potenzielle) Anleger*innen auch eine wichtige Information für den Investitionsentscheid dar. Mit der Angleichung der gesetzlichen Grundlagen kann die Schweiz dar-über hinaus den Zugang zum europäischen Markt weiterhin sicherstellen.

  • GRÜNE Forderung: Explizite Aufnahme der Klimarisiken in die treuhänderische Pflicht.

Deklaration der realwirtschaftlichen Wirkung sicherstellen

Es macht einen grossen Unterschied, ob mit einem Finanzprodukt direkt eine konkrete real-wirtschaftliche Wirkung – zum Beispiel im Rahmen eines Solarenergieprojekts – erzielt oder ob damit lediglich in eine Aktie eines nachhaltigen Unternehmens investiert wird. Das Risiko, dass mit einer Unternehmensaktie realwirtschaftlich nichts verändert wird, ist nämlich gross, weil mit der Investition oftmals lediglich der Firmenwert aber eben nicht Klima-Wirkung eines Unternehmens beeinflusst wird. Entsprechend ist die Betrachtung der sogenannten Realwirtschaftlichkeit eines Finanzproduktes oder eines gesamten Finanzinstitutes ein weiterer wich-tiger Baustein zur Verhinderung von Greenwashing.

  • GRÜNE Forderung: Deklaration der realwirtschaftlichen Wirkung von Finanzprodukten.

Die Vorsorgegelder und das Finanzvermögen der öffentlichen Hand nachhaltig anlegen 

Bei den im öffentlichen Auftrag handelnden Finanzinstituten und den Einrichtungen der staatlichen und der privaten Vorsorge[14] sind enorme Finanzanlagen vorhanden. Sie müssen nachhaltig angelegt und verwaltet werden. Die Institutionen der öffentlichen Hand, die staatlichen und privaten Vorsorgeeinrichtungen sowie auch die staatseigenen und staatsnahen Unternehmen haben mit ihrer Anlagepolitik nicht nur eine Vorbildfunktion, sie sollen auch die verwalteten Gelder sichern und einen Beitrag zur Finanzierung der ökologischen Wende leisten. Dafür braucht es die Errichtung einer klimaeffizienten, auf die Ziele des Pariser Klimaabkommens ausgerichteten Anlagestrategie für ihre Kapitalien sowie einen vollständigen Rückzug von Investitionen in fossile Energie (Divestment).

Vorsorgegelder nachhaltig anlegen

Eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung der ökologischen Transformation spielen die enorme, durch die Arbeitnehmenden geäufneten Vorsorgegelder. Vorsorgeeinrichtungen wie Pensionskassen, Anlagestiftungen und Versicherungen verwalten heute Ersparnisse von bereits über 1’000 Milliarden Franken – 350 Milliarden Franken mehr als das Schweizer Bruttoinlandprodukt.[15] Dieses Kapital soll nicht nur Erträge abwerfen, sondern es soll auch die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen sichern. Ganzheitlich verstandene Vorsorge muss deshalb die Wirkung der Finanzanlagen auf Mensch und Umwelt umfassend einbeziehen – dies nicht zuletzt auch um, angesichts der steigenden finanziellen Klimarisiken, die Sicherheit der Vorsorgegelder nachhaltig zu sichern. Die Einflussnahme auf die Anlagestrategie einer Pensionskasse durch die Zahlenden – vertreten durch ihre paritätisch zusammengestellten Kommissionen in Unternehmen – ist aber erst möglich, wenn auch hier die Nachhaltigkeitswirkung ganzheitlich ausgewiesen und als verbindlicher Auftrag in der Anlagestrategie verankert wird.

  • GRÜNE Forderung: Die Nachhaltigkeitswirkung der auf den Finanzmärkten angelegter Vorsorgegelder muss mittels umfassenden Nachhaltigkeitsberichten transparent ausgewiesen werden.
  • GRÜNE Forderung: Die Vorsorgegelder müssen nachweislich nachhaltig angelegt wer-den. Das beinhaltet u.a. einen vollständigen Rückzug aus Anlagen und Investitionen in fossile Energien und eine Anlagestrategie, welche im Minimum mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar ist und welche keinen Biodiversitätsverlust erzeugt.

Obwohl die Schweiz zu den innovativsten und wohlhabendsten Volkswirtschaften der Welt gehört, schneidet sie bei der Finanzierung von Start-ups nur unterdurchschnittlich ab. Ein Investitionsschub in den ökologischen Umbau ist unerlässlich, um die Widerstandsfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft sicherzustellen. Die Vorsorgeeinrichtungen können dabei mit ihrem enormen Anlagevolumen eine entscheidende Rolle spielen, wenn es darum geht, die Transformation hin zu einer sozialen, innovativen und klimafreundlichen Wirtschaft zu finanzieren. Wir GRÜNE wollen darum die Vorsorgeeinrichtungen dazu verpflichten, innert zehn Jahren mindestens ein Prozent ihres Anlageportfolios in Venture Capital-Finanzierungen zugunsten von Cleantech-Firmen und anderen Unternehmen zu investieren, die Innovationen für die ökosoziale Wende vorantreiben und stützen. Die Anwendung strenger Nachhaltigkeitskriterien ermöglicht, dass diese Investitionen neben einem finanziellem auch einen volkswirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Mehrwert schaffen. Das Vorsorgekapital ist erst dann vollständig nachhaltig angelegt, wenn neben den Renten zusätzlich auch die Arbeitsplätze der Zukunft in einer intakten Umwelt sichert.

  • GRÜNE Forderung: Vorsorgeeinrichtungen investieren innert 10 Jahren ein Prozent ihres Anlage-Portfolios in Venture Capital Finanzierungen, die strengen Nachhaltigkeitskriterien genügen.

Öffentliche Gelder nachhaltig anlegen

Allein die durch die Nationalbank am Aktienmarkt angelegten Gelder – das sind rund 200 Milliarden Franken – verursachen einen mindestens so grossen CO2-Ausstoss wie die gesamte Schweiz.[16] Die Hebelwirkung der Gelder der öffentlichen Hand ist wohl pro Kopf kaum irgendwo höher als in der Schweiz – und dennoch werden die Klimarisiken und v.a. auch die Klimawirkung von der Schweizerischen Nationalbank noch immer kaum berücksichtigt. Gemäss einer Studie des WWF[17] sind sowohl die SNB wie auch die FINMA weit davon entfernt, den Anforderungen der Klimakrise und des Biodiversitätsverlustes gerecht zu werden. Diese müssten ihre bestehenden aufsichtsrechtlichen Instrumente endlich vollumfänglich nutzen, um die Klima- und Umweltkrise effektiv zu bekämpfen. Darüber hinaus müssen schnellstmöglich alle Gelder von im öffentlichen Auftrag handelnden Behörden, Einrichtungen und staatseigener oder staatsnaher Betriebe – also beispielsweise die die Gelder der Schweizerische Nationalbank oder der Kantonalbanken – konsequent in nachhaltigen Investitionen angelegt werden.

  • GRÜNE Forderung: Öffentliche Gelder müssen nachweislich nachhaltig angelegt werden. Das beinhaltet u.a. einen vollständigen Rückzug aus Anlagen und Investitionen in fossile Energien und eine Anlagestrategie, welche im Minimum mit dem Pariser-Klimaabkommen vereinbar ist und welche keinen Biodiversitätsverlust erzeugt.

Staatliche Transitionsfinanzierung 

Das Setzen von Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Wirtschaft geht träge voran und ist politisch höchst anspruchsvoll, wie die Ablehnung des CO2-Gesetzes in der Schweiz gezeigt hat. Gleichzeitig ist durch die expansive Geldpolitik der Nationalbanken eine regelrechte Geldschwemme entstanden. Weil die realwirtschaftlichen Anreize für eine nachhaltige Entwicklung (noch) nicht ausreichen, fliesst dieses Geld in die künstliche Vermögensbildung über Wertzuwachs von Immobilien, in das Aufblähen des Aktienmarktes oder in die Begleichung von Negativzinsen. Noch fliesst jedoch zu wenig Geld in die Energiewende oder in den Klimaschutz. Der Schweizer Finanzplatz investiert heute beispielsweise viermal mehr Mittel in Firmen, die Strom aus fossilen Quellen wie Kohle oder Gas erzeugen, als in Unternehmen, die erneuerbaren Strom produzieren.[18]

Aus diesem Grund gehen Länder wie z.B. Grossbritannien, Deutschland oder auch Schottland vermehrt dazu über, eine Transitionsfinanzierung bereitzustellen.[19] Eine Finanzierung, die das sogenannte “Valley of Death” von, an sich auf lange Sicht sicheren Finanzierungen überwindet. Ein solches Finanzierungsvehikel, welches die Schwere der Langfristigkeit minimiert, die Geschäftsbanken nicht vollständig eingehen wollen und können, drängt sich auch für die Schweiz auf. Um eine gerechte ökologische Wende zu schaffen, sollen die öffentliche Hand und die staatlichen Akteure solche Projekte unterstützen. Die dafür notwendigen Mittel sollen aus einem neu geschaffenen Investitionsfonds kommen, wie ihn die GRÜNEN zusammen mit der SP mit ihrer Klimafonds-Initiative für einen Green New Deal vorschlagen. Durch die Hebelwirkung dieses Engagements kann, beispielsweise mit einer grünen Investitionsbank zur Finanzierung von Transformationsprojekten, auch zusätzliches privates Kapital für Investitionen in die Energie- und Klimawende sowie zur Erreichung der UNO-Nachhaltigkeitsziele und der internationalen Klimafinanzierung mobilisiert werden.[20]

  • Forderung: Schaffung eines Klimafonds sowie einer grünen Investitionsbank zur Finanzierung der Transition in eine soziale sowie klima- und umweltfreundliche Zukunft.

Fazit: Der Finanzplatz der Zukunft

«Die Schweiz soll ein führender Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen sein»: Das ist kein Zitat der GRÜNEN, sondern der Titel der Medienmitteilung des Bundesrates, als dieser im Juni 2020 die Leitlinien zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor verabschiedet hat.[21] Diese Feststellung des Bundesrates ist ebenso wichtig wie nötig. Leider entspricht sie aber nicht der Realität: Noch immer trägt der Schweizer Finanzplatz zu einer Erderhitzung von 4-6 Grad bei – und weder beim Bundesrat noch beim Parlament ist ein Wille erkennbar, in ausreichendem Masse regulatorisch einzugreifen.

Zukünftig wird es jedoch keinen Platz mehr haben für einen Finanzmarkt, welcher sich weigert, seinen Beitrag an die nachhaltige Entwicklung und zur Erreichung der Pariser Klimaziele zu leisten. Ein solcher Finanzplatz schadet der Umwelt, dem Klima und der Gesellschaft. Er wird aufgrund seiner Untätigkeit und seiner Kurzsichtigkeit aber auch in unternehmerischer Hinsicht einmalmehr von internationalen Entwicklungen überrollt und von der Konkurrenz, etwa aus der Europäischen Union, abgehängt. Der fehlende Wille, einen Beitrag zur Lösung der grossen Herausforderungen dieses Jahrhunderts zu leisten, wird somit zunehmend auch zum Wettbewerbsnachteil für den Schweizer Finanzplatz.

Solange der Bundesrat untätig bleibt und der Branche weiterhin freie Hand lässt, bleibt die Vision eines nachhaltigen Finanzplatzes leider Wunschdenken. Das ist kein gutes Zeichen – weder für den Finanzplatz noch für die Bekämpfung der Klimaerhitzung und des Biodiversitätsverlustes. Es ist also höchste Zeit, dass die in der Schweiz getätigten Finanzgeschäfte auf ein 1.5 Grad Erwärmungsszenario umgeleitet werden und der Führungsanspruch des Bundesrates und der Branche auch eingelöst wird.

Mit dem vorliegenden Positionspapier zeigen die GRÜNEN auf, wie die grüne Wende auch auf den Finanzmärkten möglich ist: Durch ein Verbot der Finanzierung von besonders klima- und umweltschädlichen Tätigkeiten, durch eine Unterstützung der Investor*innen, die Schaffung von Transparenz und die Festlegung verbindlicher Nachhaltigkeitsdefinitionen zur Verhinderung von Greenwashing sowie durch die Mobilisierung von ausreichendem öffentlichem wie privatem Kapital für die Finanzierung der Transition in eine soziale, klimafreundliche und ökologisch nachhaltige Zukunft.