Mit der Verordnung zum überarbeiteten Datenschutzgesetz (VDSG) unternimmt die Schweiz weitere Schritte der Annäherung an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, was die GRÜNEN sehr begrüssen. Die VDSG soll den Personen und Organisationen als Anleitung dienen, ihre Prozesse datenschutztechnisch zu überprüfen und verbessern. Allerdings wird die Verordnung diesem Anspruch nur teilweise gerecht. Die GRÜNEN schlagen deshalb diverse Anpassungen vor. So sollen die Implementierungskosten kein Kriterium für die Angemessenheit von Massnahmen zur Datensicherheit sein. Auch muss die Verordnung die Schutzziele der Datensicherheit klar vorgeben, und nicht durch schwammige Formulierungen Spielräume zuungunsten von Konsument*innen offen lassen. Das Auskunftsrecht muss in der Regel kostenlos und zudem auch mündlich wahrgenommen werden können; und die Verordnung soll eine Aufschiebung der Auskunft auf unbestimmte Frist verunmöglichen. Die Verordnung muss zudem das elektronische Format für die Herausgabe und Portabilität von Daten präzisieren.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)