Mit der vorliegenden Verordnungsänderung möchte der Bundesrat Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen massiv einschränken und lärmarme Beläge verpflichtend priorisieren. Die GRÜNEN lehnen die Verordnungsänderung klar ab. Sie führt zu einer faktischen Schwächung von Tempo 30 – einer der wirksamsten und günstigsten Massnahmen für mehr Sicherheit, Gesundheits- und Lärmschutz. 

Die Regelung eines solchen Grundsatzentscheids auf Verordnungsstufe ist aus Sicht der GRÜNEN undemokratisch, denn sie schliesst die Mitsprache der Stimmbevölkerung aus und untergräbt die Gemeindeautonomie. Die Vorlage führt faktisch dazu, dass Lärmschutzmassnahmen verzögert oder gar nicht umgesetzt werden. Darunter leidet vor allem die Bevölkerung vor Ort.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)