Der geplante Leistungsabbau ist nicht nur unzumutbar, sondern darüber hinaus nicht einmal notwendig: Die Defizite der Arbeitslosenversicherung müssen auch gemäss dem gültigen Gesetz beseitigt werden. Demnach soll der Bundesrat für Einkommen von 120‘000 bis 315‘000 Franken ein Solidaritätsprozent einführen, sobald die Schulden der Arbeitslosenversicherung 6,5 Milliarden Franken übersteigen. Dies ist dieses Jahr der Fall. Mit dem Solidaritätsprozent können die Finanzprobleme gelöst werden, und die Versicherung wäre in rund zehn Jahren schuldenfrei.

Deshalb ist das harte Vorgehen gegenüber den Arbeitssuchenden völlig überflüssig. Vor allem jüngere Erwerbslose wären von den Kürzungen der Taggelder und der Verlängerung der Wartezeiten betroffen. Dies ist gerade in Zeiten, in welchen die Jugendarbeitslosigkeit hoch ist, das völlig falsche Signal.

Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit könnten die Bezugsdauer nicht mehr, wie bis heute möglich, verlängern. Damit konnten Regionen wie der Jurabogen, die der Krise besonders stark ausgesetzt waren, viele Aussteuerungen verhindern. Das wäre mit dem neuen Gesetz ab 2011 nicht mehr möglich.

Sparen am falschen Ort
Einmal mehr soll bei den Sozialversicherungen am falschen Ort gespart werden: nämlich bei den sozial Schwächsten. Dies entspricht nicht den Grünen Positionen im Sozialbereich, die Solidarität mit den Schwächeren und materielle Sicherheit für alle verlangen. Dass das Volk solche Abstriche bei den sozialen Leistungen auch nicht akzeptiert, hat es mit seinem Nein zum Rentenklau am 7. März gezeigt.