• Was ist die aktuelle Situation?
    Rund zwei Millionen Menschen – ein Viertel der Schweizer Bevölkerung – haben keinen Schweizer Pass. Sie sind hier geboren, als Kinder in die Schweiz gekommen oder als Erwachsene eingewandert. Sie sind in der Schweiz zu Hause und haben hier ihren Lebensmittelpunkt.
  • Was will die Initiative?
    Wer seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz lebt, soll einheitlich das Recht auf Einbürgerung erhalten, wenn er oder sie konkrete Kriterien erfüllt.
  • Weshalb braucht es die Initiative?
    Heute können Kantone und Gemeinden über das Bundesrecht hinausgehende Voraussetzungen für die Einbürgerung festlegen. Dadurch werden unterschiedliche und oft subjektive Kriterien für eine Einbürgerung verlangt. Mit der Demokratie-Initiative wird die heute oft anzutreffende Willkür unterbunden und das Einbürgerungsverfahren schweizweit harmonisiert.

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Die Demokratie-Initiative erklärt

Ein Viertel der Schweizer Wohnbevölkerung ist hier zu Hause, arbeitet und zahlt Steuern, hat Freunde und Familie – besitzt aber keinen Schweizer Pass. Es ist Zeit, diese Menschen als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft anzuerkennen und ihnen die vollwertige politische und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Der Weg dazu ist die Einbürgerung: Sie garantiert das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, auf einen sicheren und unbedingten Aufenthalt sowie als vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft anerkannt zu werden. Doch die Schweiz hat heute eines der restriktivsten Einbürgerungsgesetze in Europa. Die Hürden sind sehr hoch, beispielsweise die kommunalen und kantonalen Wohnsitzfristen, Kosten von mehreren tausend Franken, oder die Tatsache, dass man sich teilweise vor einer Gemeindeversammlung präsentieren muss. Da heute Kantone und Gemeinden über das Bundesrecht hinausgehende Voraussetzungen für die Einbürgerung festlegen können, werden örtlich unterschiedliche und oft subjektive Kriterien für eine Einbürgerung verlangt.

Die Demokratie-Initiative will deshalb das Schweizer Einbürgerungsverfahrens nach objektiven Kriterien vereinheitlichen. Wer seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz lebt, soll ein Gesuch auf Erteilung des Bürgerrechts stellen können. Dieses wird anschliessend aufgrund objektiver Kriterien geprüft. Wer diese Kriterien erfüllt, hat Anspruch auf Erteilung des Schweizer Bürgerrechts.

Wer folgende Kriterien erfüllt, soll Anrecht auf Erteilung des Schweizer Bürgerrechts haben:

  • Eine Person muss mindestens fünf Jahre rechtmässig in der Schweiz gewohnt haben.
  • Sie darf nicht zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sein.
  • Sie darf die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden. Dieses Kriterium gilt bereits heute und würde beibehalten.
  • Sie muss Grundkenntnisse (A2) einer Landessprache vorweisen können. Dies entspricht dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).

Das Schweizer Bürgerrecht soll mit der Demokratie-Initiative nicht automatisch erteilt werden. Die betroffene Person muss wie bereits heute ein entsprechendes Gesuch auf Erteilung des Bürgerrechts bei der zuständigen Behörde stellen. Die Erteilung erfolgt nach wie vor dreistufig durch Gemeinde, Kanton und Bund, sofern die objektiven Kriterien erfüllt sind.

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