Inklusions-Initiative
- Was ist die aktuelle Situation?
Seit 23 Jahren gibt es in unserer Verfassung ein Diskriminierungsverbot aufgrund von Behinderung. Dennoch haben 1.7 Millionen Menschen mit Behinderung nicht denselben Zugang zu Menschenrechten wie nicht behinderte Menschen, denn sie können oft nicht selbstbestimmt leben. - Was will die Initiative?
Die Inklusions-Initiative formuliert zwei Hauptanliegen für ein selbstbestimmtes Leben: Den Anspruch auf personelle und technische Assistenz, um berufliche, aber auch politische Teilhabe leben zu können und die freie Wahl der Wohnform und des Wohnorts. Für Menschen ohne Behinderungen ist beides selbstverständlich. - Weshalb braucht es die Initiative?
Die Inklusions-Initiative soll den Druck auf Parlament und Bundesrat erhöhen, um tatsächliche Gleichstellung zu priorisieren und Inklusion und Vielfalt in unserer Gesellschaft zu stärken.
Die Inklusions-Initiative erklärt
Menschen mit Behinderungen sind in ihrem Alltag noch immer mit zahlreichen Hürden konfrontiert, die sie in ihren Freiheiten einschränken. Zwar gibt es in der Schweizer Verfassung seit 23 Jahren ein Verbot der Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Die Schweiz hat zudem ein Behindertengleichstellungsgesetz und die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Für 1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen in der Schweiz ist die selbstbestimmte Teilhabe in der Ausbildung, bei der Arbeit, in der Politik, im ÖV, beim Sport, in der Kultur oder in der Freizeit jedoch noch immer keine Selbstverständlichkeit. Sie sind in ihrem Alltag mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert, z.B. im öffentlichen Verkehr. Zu diesen Hindernissen zählen aber auch Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt, bauliche Barrieren, zu wenig Assistenzleistungen oder einem Mangel an geeignetem und erschwinglichem Wohnraum. Der UNO Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen deckte in seinem Bericht 2022 für die Schweiz denn auch gravierende Mängel in den Bereichen Arbeit und Wohnen auf.
Die Inklusions-Initiative will den Gesetzgeber darum damit beauftragen, die rechtliche und tatsächlich Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen sicherzustellen. Die Inklusions-Initiative formuliert zwei Hauptanliegen für ein selbstbestimmtes Leben: Den Anspruch auf personelle und technische Assistenz, um etwa berufliche oder politische Teilhabe leben zu können. Und die freie Wahl der Wohnform und des Wohnortes. Durch den Rechtsanspruch auf technische, personelle und letztlich auch finanzielle Unterstützung wird die Annahme der Initiative zu handfesten sozialen Verbesserungen führen. Daneben wird die Initiative auch den Druck auf das Parlament und den Bundesrat erhöhen, die tatsächliche Gleichstellung zu priorisieren und Inklusion und Vielfalt in unserer Gesellschaft zu stärken.
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