Stalking hat massive Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen. Die GRÜNEN freuen sich, dass nach einem langjährigem Kampf Stalking endlich als Straftat anerkannt wird.
Sibel Arslan, Nationalrätin BS

Die Rechtskommission behebt mit der Schaffung eines Stalking-Straftatbestands eine Lücke im Schweizer Recht. Die Grüne Fraktion bedankt sich bei ihrer Nationalrätin Sibel Arslan für ihr beherztes Engagement.

Obwohl Stalking psychisch enorm belastend ist und die Lebensgestaltung der Betroffenen stark einschränkt, mussten Tatpersonen bisher nicht mit einer Verurteilung rechnen. Dies, weil Stalking aus vielen kleinen Handlungen besteht (Nachstellen, Beobachten, Aufdringlichkeiten), die bei einmaligem Vorkommen keine Straftat konstituieren. Der Stalking-Straftatbestand behebt dieses Problem, indem er den Wiederholungsfaktor in die Beurteilung miteinbezieht und wiederholte Stalking-Vorfälle als eine einzige Straftat behandelt.

Die GRÜNEN hoffen, dass die Schaffung des Stalking-Straftatbestands zu mehr Gerechtigkeit und Schutz für Betroffene führt und eine abschreckende Wirkung erzielt.

Voraussichtlich in der Sommersession kommt der Stalking-Straftatbestand in den Nationalrat. Die GRÜNEN erwarten, dass der Nationalrat sich dem breiten Kompromiss der Kommission anschliesst.