Eine Abtreibung ist eine Frage der Gesundheit und der Selbstbestimmung, aber sicher keine Straftat. Die Rechtskommission verpasst es mit ihrem Nein, die Rechte der Frauen zu stärken und sich einer konservativen Politik entgegenzustellen.
Sibel Arslan, Nationalrätin BS

Das Recht auf Abtreibung basiert in der Schweiz auf einer Ausnahme. Das heisst: Abtreibung ist grundsätzlich eine Straftat, bei welcher innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft (Fristenregelung) auf eine Strafe verzichtet wird. Die Folgen sind gravierend: Statt die Gesundheit der Frau ins Zentrum zu stellen, wird sie vom Gesetz für ihren Entscheid stigmatisiert.

Für die GRÜNEN ist klar: Abtreibung ist keine Straftat, sondern eine Frage der Gesundheit und der Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Im Strafgesetzbuch hat die Abtreibung entsprechend nichts verloren! Dieser Meinung ist auch Léonore Porchet, grüne Nationalrätin und Präsidentin von Sexuelle Gesundheit Schweiz: Sie hat im Parlament einen breit abgestützten Vorstoss zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs eingereicht. Dass die Rechtskommission diesen nun knapp abgelehnt hat, ist eine verpasste Chance und ein gesellschaftspolitisches Armutszeugnis für die Kommission.

Es ist wichtig, dass sich das Parlament dem weltweiten Angriff auf das Abtreibungsrecht und die Rechte der Frauen entgegensetzt. Nicht nur in den USA gibt es Bestrebungen, Frauenrechte abzubauen und Abtreibungen wieder zu verunmöglichen – auch in der Schweiz sind entsprechende Initiativen am Laufen.

Die GRÜNEN werden sich entschieden gegen den konservativen Backlash wehren und sich im Nationalrat für eine Umkehr des heutigen Entscheids der Rechtskommission einsetzen.