Der deutliche Entscheid des Bundesgerichts ist eine Bestätigung für den Kulturlandschutz. Und eine Stärkung der politischen Rechte von denjenigen, die keine Mehrheit in den Parlamenten haben.
Marionna Schlatter, Präsidentin Grüne Kanton Zürich

Am 17. Juni 2012 hatten die Stimmberechtigten des Kantons Zürich die Kulturlandinitiative mit 54,5% angenommen. Die Initiative verlangt, «dass die wertvollen Landwirtschaftsflächen und Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung wirksam geschützt werden und in ihrem Bestand und ihrer Qualität erhalten bleiben».

Zwei Jahre nach Annahme der Kulturlandinitiative beschloss der Zürcher Kantonsrat, auf den Umsetzungsvorschlag der Regierung gar nicht erst einzutreten. Damit weigerte er sich, den Volksentscheid zu erfüllen. Der Beschluss des Kantonsrats ist umso stossender, als der neue Richtplan immer noch ein erhebliches Siedlungswachstum ins Kulturland zulässt. Die Grünen Kanton Zürich und die Mitinitiantin und Präsidentin Marionna Schlatter reichten deshalb gegen das Nichteintreten des Kantonsrats Stimmrechtsbeschwerde beim Bundesgericht ein.