Die Schweiz soll Frieden exportieren, nicht Krieg. Die Lockerung des Waffenexportregimes – noch dazu ohne ordentliche Vernehmlassung – ist unvereinbar mit der Neutralität, mit den Guten Diensten zur Friedensvermittlung und mit den Menschenrechten.
Balthasar Glättli, Nationalrat ZH

Der Bundesrat und die knappe rechte Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission (SIK) wollen das Verbot von Waffenexporten in Bürgerkriegsländer aufheben. Damit untergraben sie die bewährte Politik der Guten Dienste der Schweiz: Wie kann die Schweiz ihre Guten Dienste zur Vermittlung zwischen Bürgerkriegsparteien glaubwürdig anbieten, wenn sie zuvor Waffen an eine der Konfliktparteien geliefert hat? Zudem ist die Schweiz Depositarstaat der Genfer Konventionen – auch dazu steht die Lockerung des Waffenexportverbots im krassen Widerspruch. Die Gesetzesänderung ermöglicht künftig Waffenlieferungen in Länder wie die Türkei, wo die Menschenrechte mit Füssen getreten werden.

Bundesrat und Kommissionsmehrheit missachten mit ihrem Vorgehen auch demokratische Regeln: Vor der Abstimmung zur Initiative «Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» versprach der Bundesrat harte Exportbeschränkungen. Nun weicht er sie selber weiter auf. Und während die Rüstungskonzerne offenbar über einen direkten Draht in den Bundesrat verfügen, weigert man sich, der Zivilgesellschaft im Rahmen einer ordentlichen Vernehmlassung ein Mitspracherecht zu gewähren. Das haben die GRÜNEN bereits im März kritisiert.