Gemäss der Halbjahresbilanz Januar bis Juni 2009 wurden im laufenden Jahr fast so viele Waffen exportiert wie im vergangenen Rekordjahr. Damit dürfte die Schweiz das Land bleiben, das hinter Israel am zweitmeisten Waffen pro Kopf der Bevölkerung exportiert. Das widerspricht Artikel 54 der Bundesverfassung: „Der Bund trägt namentlich zur Achtung der Menschenrechte“ und „zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker“ bei.

Ein grosser Teil der Waffenexporte geht in Länder, die in Afghanistan Krieg führen. Dabei hält Artikel 5 der revidierten Verordnung über das Kriegsmaterial vom 12. Dezember 2008 klar fest, dass Ausfuhren nicht zu bewilligen sind, falls das Bestimmungsland „in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt“ involviert ist. Der Begriff „bewaffneter Konflikt“ ist völkerrechtlich klar definiert; somit lässt die Schweizer Verordnung über das Kriegsmaterial keine Exporte in die USA, nach Grossbritannien, Dänemark oder Deutschland zu. Kommt dazu, dass es grotesk ist, dass sich die Schweiz in irgendeiner Form am unsinnigen und deshalb gescheiterten „war on terror“ beteiligt. Weiter gingen Waffen an illegale Atommächte, die sich in Konflikten mit ihren Nachbarn wie Pakistan, Indien und Israel befinden.

Laut dem zitierten Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung werden Exporte auch nicht bewilligt, falls im Bestimmungsland Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden. Obwohl Amnesty International kürzlich im Länderbericht 2008 zu Saudiarabien festgehalten hat, „Folter und andere Misshandlungen sind weit verbreitet und werden in der Regel straffrei begangen“, erhielt es in der ersten Jahreshälfte 2009 am drittmeisten Waffen aller Länder.

Die einzige Chance, dass der Bundesrat den aussenpolitischen Zielen der Bundesverfassung wie auch seiner eigenen Kriegsmaterial-Verordnung nachkommt, ist die Annahme der Volksinitiative für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten. Die Grünen werden sich mit aller Kraft für das Volksbegehren einsetzen, das am 29. November zur Abstimmung kommt.