Die Fraktion der Grünen befürwortet die Abschaffung des Eigenmietwertes – wenn dafür im Gegenzug die damit verbundenen Steuerabzüge ebenfalls aufgehoben werden. Sie hat deshalb heute zwei Vorstösse folgenden Wortlauts eingereicht:

Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) sind wie folgt zu ändern:

  1. Die Eigenmietwertbesteuerung wird abgeschafft.
  2. Im Gegenzug werden alle Steuerabzüge auf selbstgenutztem Wohneigentum abgeschafft.

Gerechtigkeit für alle Steuerpflichtigen
Die Besteuerung des Eigenmietwerts wird in breiten Kreisen nicht verstanden. Viele Steuerpflichtigen empfinden den Eigenmietwert als etwas Fiktives. Weiter animiert die aktuelle Situation EigentümerInnen, Schulden zu machen und diese nicht zu amortisieren. Das halten die Grünen für einen falschen Anreiz.

Die Grüne Fraktion steht einem Systemwechsel positiv gegenüber, wenn er vollständig vollzogen wird: Mit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung müssen auch die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Schuldzinsen, Unterhaltskosten, Denkmalpflege und so weiter abgeschafft werden. Mit dieser Lösung würden EigentümerInnen keine neuen Vorteile gegenüber MieterInnen erhalten, das Verhältnis würde insgesamt sogar ausgeglichener.