Die Befürworter verkaufen den Gegenvorschlag als harte, aber faire Alternative zur völkerrechtswidrigen Ausschaffungsinitiative, springen aber inhaltlich auf den fremdenfeindlichen Zug der SVP auf. Das Komitee 2xNein zur Ausschaffungsinitiative und zum Gegenvorschlag wehrt sich dagegen, dass die Diskriminierung und Doppelbestrafung von AusländerInnen in die Verfassung geschrieben wird. Initiative und Gegenvorschlag verletzen das Prinzip, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleichgestellt sind. Egal ob SchweizerIn oder AusländerIn: Straftaten müssen immer gleich beurteilt und geahndet werden. Kriminalität muss bekämpft werden – Initiative und Gegenvorschlag sind jedoch die falschen Mittel.

Hier geboren – hier geblieben! 
Der Gegenvorschlag macht keinen Unterschied zwischen einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung. Die meisten der allenfalls auszuschaffenden MigrantInnen leben und arbeiten aber seit Jahren in der Schweiz oder sind gar hier geboren: die so genannten Secondos/Secondas. Jeder Mensch kann zum Opfer oder zum Täter werden. Schon das geltende Ausländerrecht sieht bei einer Verurteilung zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe die Wegweisung aus der Schweiz vor. Es ist eine Frage des Zusammenlebens, wie mit TäterInnen umgegangen wird. Eine zivilisierte Gesellschaft verfügt über verschiedene Massnahmen. Die Ausschaffung gehört nicht dazu.

Keine «Sippenhaft» für Familienangehörige! 
Durch die Ausschaffung straffälliger Familienmitglieder werden ganze Familien mitbestraft: Kinder und Ehefrauen, die keine eigenständige Aufenthaltsbewilligung haben, sind besonders betroffen. Sie müssten die Schweiz zusammen mit dem ausgewiesenen Ehemann oder Vater verlassen. Vertreter der Mitteparteien protestierten noch 2007, als die SVP ihre Ausschaffungsinitiative lancierte, lauthals gegen die Einführung einer solchen «Sippenhaft». Mittlerweile scheinen sie das vergessen zu haben.

Das Komitee 2xNein zur Ausschaffungsinitiative und zum Gegenvorschlag wird sich im Abstimmungskampf gegen beide Vorlagen wehren.