Im vergangenen Oktober weilte Bundesrat Blocher zu einem Besuch auf Justizministerebene in der Türkei. Der Besuch wurde durch Aeusserungen von Bundesrat Blocher über die „Armenienfrage“ überschattet, derweil der eigentliche Anlass der Gespräche – nebst der Feier zum 100 jährigen Jubiläum des gemeinsamen ZGB – unterging. Er ist indes nach wie vor brisant.

Unsere Frage lautet: Welche Zusicherungen machte Bundesrat Blocher anlässlich seines Türkei Besuches vom vergangnen Oktober gegenüber seinem türkischen Amtskollegen bezüglich der Auslieferung von vier in der Schweiz sich befindlichen Personen, die der türkische Staat als „Terroristen“ bezeichnet, und von welchen dieser eine Auslieferung verlangt. Wie kommt Bundesrat Blocher darauf, mit der türkischen Regierung über eine Person (Z.A.) zu verhandeln, die in der Schweiz über Asyl verfügt? Oder über eine Person, bei welcher das Bundesgericht die Auslieferung verweigerte, weil sie zum Tatzeitpunkt in der Türkei zu jung war (E.E.). In einem dritten Fall lag noch kein Entscheid des Bundesgerichtes vor (Z.Y). Überspielt er in diesen drei Fällen nicht das rechtstaatliche Verfahren auf für einen Justizminister unzulässige Weise?

Pikant ist aber auch der vierte Fall, jener des kurdischen Politikers und PKK-Mitglieds M.E:
Er sitzt seit anderthalb Jahren in Zürich in Auslieferungshaft. Am 23. Januar 2007 bestätigte das Bundesgericht die Auslieferung, verlangte aber ein „Monitoring“ des türkischen Prozesses durch die Schweizer Botschaft. Inzwischen wurde Revision eingereicht, weil Akten aus dem türkischen Verfahren aufgetaucht sind, die belegen, dass der einzige Belastungszeuge mit Folter zur Aussage gezwungen worden war. Vom Bundesamt für Justiz müsste mithin verlangt werden, von sich aus auf die Auslieferung zurückzukommen und diese zu stoppen.

Mit einer dringlichen Interpellation wollen die Grünen Licht in diese Angelegenheit bringen.
Jetzt muss Bundesrat Blocher Farbe bekennen, ob er ein Folterverbot achtet, das der Auslieferung entgegensteht. Warum er rechtsstaatliche Verfahren übergeht und über Personen verhandelt, die nicht ausgeliefert werden dürfen? Interessant ist aber auch zu wissen, welche angeblichen Zugeständnisse der türkische Staat machte? Ging es letztlich auch um einen schmutzigen Deal Menschenrechte – CH Investitionen in den Ilisu Staudamm (oder Lieferung von Pilatus Flugzeugen?). Und der Bundesrat hat endlich klar zu legen, welche Anforderungen er an die Rechtstaatlichkeit der Türkei betr. Folterverbot und faires Verfahren stellt.