Nach Angaben des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK verursacht die Feinstaubbelastung jedes Jahr 3’700 Tote, 40’000 Bronchitisfälle und 4,2 Milliarden Franken Gesundheitskosten. Die einzig effiziente Massnahme gegen diesen erschreckenden Befund wäre eine rasche Einführung der Filterpflicht für alle Dieselfahrzeuge, wie sie die Grünen in einer Motion im Juni 2005 (05.3328) und in vielen kantonalen Vorstössen verlangen. Laut einem Rechtsgutachten des VCS kann die Schweiz eine Filterpflicht – entgegen den Ausführungen von BR Leuenberger – durchaus einführen, ohne damit gegen WTO-Handelsregeln und EU-Recht zu verstossen. Laut dem Gutachten lässt die WTO zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ein Filterobligatorium zu.

Es ist im übrigen widersprüchlich, wenn BR Leuenberger vom Bundesrat ein Filterobligatorium beschliessen lassen will, jedoch schon im Vorfeld sagt, dessen Einführung müsse mit WTO- und EU-Recht kompatibel sein.

Die Grünen bemängeln im weiteren, dass im Massnahmenpaket keine Rede davon ist, alte Dieselfahrzeuge nachzurüsten. Und auch wenn es Sache der Kantone ist, über Fahrverbote zu befinden, dürfte man von einem Bundesrat erwarten, dass er bei den Kantonen aktiver und vehementer dafür wirbt, sofort alle Massnahmen zu ergreifen, die Menschenleben und die Umwelt schützen.

Die Grünen begrüssen zwar die Massnahmen, die Bundesrat Leuenberger sofort ergreifen resp. vom Bundesrat beschliessen lassen will. Die Frage ist allerdings, wann und ob der Bundesrat Massnahmen wie eine Filterpflicht beschliessen wird. Die letzten Tage haben mehr als deutlich gemacht, dass die Lage sehr ernst ist. Von einer Landesregierung darf man in einer solchen Situation erwarten, dass sie die effizientesten Massnahmen ergreift und sie rasch umsetzt.