Die Grünen teilen die Einschätzung des Bundesrats, dass die AHV das wichtigste Sozialwerk der Schweiz ist und dass in der 1. Säule kein Spielraum für eine Senkung der Renten besteht. Die Vorschläge des Bundesrates reichen allerdings nicht, damit die AHV den Existenzbedarf deckt, wie es die Verfassung verlangt.

Die Hauptforderungen der Grünen sind:

Es braucht eine parallele Reform von AHV und Pensionskasse:
Die Grünen bedauern, dass auf eine parallele Reform von 1. und 2. Säule verzichtet werden soll. Wenn die Leistungsziele der Verfassung (den Existenzbedarf beziehungsweise die gewohnte Lebenshaltung sichern) erreicht werden sollen, dann müssen die beide Sozialwerke gleichzeitig reformieren werden.

Keine Angleichung des Frauenrentenalters ohne strukturelle Reformen:
Die Renten der Frauen in der Schweiz sind im Durchschnitt 37 Prozent tiefer als die der Männer. Frauen arbeiten häufig Teilzeit und sind dadurch nur ungenügend fürs Alter versichert. Auf eine Angleichung des Rentenalters von Frauen und Männer ist daher zu verzichten, bis Reformen zur Durchsetzung von Lohngleichheit, Vereinbarkeit und Absicherung von Care-Arbeit beschlossen sind.

Für eine echte Flexibilisierung:
Grundsätzlich begrüssen die Grünen die vorgeschlagenen Verbesserungen für flexible, individualisierte Rücktrittsmodelle. Sie sind weit zielgerichteter als eine generelle Erhöhung des Rentenalters. Damit sich aber nicht nur Personen mit hohen Einkommen einen flexiblen Eintritt ins Rentenalter leisten können, sind entsprechende Massnahmen vorzusehen. Sonst führt die Flexibilisierung des Rentenbezugs zu einer faktischen Rentenaltererhöhung.

Bei der Finanzierung müssen auch alternative Modelle geprüft werden:
Das Finanzierungsmodell der AHV ist äusserst sozial und solide. Die Grünen anerkennen aber den Bedarf nach einer Zusatzfinanzierung, da die Menschen heute länger leben. Für die GRÜNEN stehen dabei unter anderem höhere Lohnbeiträge und eine Erhöhung des Bundesbeitrages an die AHV im Vordergrund. Wir regen jedoch an, weitere Finanzierungsquellen zu evaluieren. Der Bundesrat soll die Einrichtung eines Staatsfonds aus Vermögensteilen der Nationalbank prüfen, dessen Einnahmen in die Sozialwerke fliessen.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)