Nein zum Terrorgesetz
Nein zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)
- Das Terrorgesetz ermöglicht es, Menschen zu bestrafen, bevor sie eine Tat begangen haben: Dafür stufen die Behörden sie als «Gefährder*innen» ein. Gestützt auf eine vage Definition von Terrorismus kann der Staat präventiv Massnahmen gegen sie verhängen, die kein Gericht prüfen muss.
- Gleichzeitig bietet die Vorlage keine tauglichen Instrumente zur echten Terrorbekämpfung, nämlich solche zur wirksamen Prävention gegen Radikalisierung.
- Die Massnahmen sind schwere Eingriffe in die Grundrechte: dazu gehören Meldepflicht, Rayonverbot, Hausarrest. Dass die Behörden diese willkürlich verhängen können, gleicht den Praktiken von Ländern ohne starken Rechtsstaat. Internationale Organisationen kritisieren die Schweiz dafür massiv, darunter die UNO.
- Die Massnahmen treffen Kinder: Die Altersgrenze für das Verhängen der Massnahmen beträgt 12 beziehungsweise 15 (Hausarrest) Jahre. Das verstösst gegen die Kinderrechte. Die Schweiz überschreitet bei der Bekämpfung des Terrorismus damit gleich mehrfach die roten Linien der Menschenrechte.
Mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) soll der Staat neue Instrumente gegen Terrorismus erhalten. Diese Instrumente wenden sich gegen «Gefährder*innen»: Damit sind Personen gemeint, von denen das Bundesamt für Polizei (fedpol) vermutet, dass von ihnen eine terroristische Gefahr ausgeht – aber die Hinweise nicht ausreichen, um ein Strafverfahren zu eröffnen. Das Gesetz verzichtet aber darauf, genaue Kriterien für eine Gefährdung zu definieren. Die Schweiz schafft mit den «Gefährder*innen» eine neue Kategorie, mit der sie Personen zu Terrorist*innen auf Verdacht macht, die aber keine Tat begangen haben. Dies ist international einmalig und wird von Menschenrechtsvertreter*innen stark kritisiert.
Das fedpol soll die «Gefährder*innen» präventiv mit einer Melde- und Gesprächspflicht, einem Kontakt- oder Rayonverbot, einem Ausreiseverbot oder mit einem Hausarrest belegen können. Nur beim Hausarrest ist dafür eine vorherige gerichtliche Prüfung notwendig. Die Massnahmen sind auf sechs bzw. drei (Hausarrest) Monate befristet, mit einer möglichen Verlängerung um je ein halbes Jahr. Sie können zudem bereits gegen Kinder ab 12 Jahren beziehungsweise 15 Jahren (Hausarrest) angeordnet werden. Um «Gefährder*innen» zu überwachen, stehen dem Staat zudem weitgehende und verdeckte Datenerhebungs- und Datenauswertungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Terrorist*in aufgrund vager Vermutung
Mit dem PMT-Gesetz definiert die Schweiz eine neue Kategorie in der Terrorismus-Bekämpfung: «Gefährder*innen». Die polizeilichen Behörden können «Gefährder*innen» bestrafen, ohne dass sie eine Tat begangen haben. Es reicht eine vage Vermutung, dass jemand in Zukunft gefährlich werden könnte. Für die Beurteilung einer möglichen Gefährdung durch das fedpol sind aber keine klaren Kriterien festgelegt. Damit ist die Türe für Willkür weit offen. Für die GRÜNEN sind aber die Wahrung der Grundrechte, eine Bestrafung erst aufgrund einer Tat sowie ein faires und transparentes Verfahren zentrale Pfeiler unseres liberalen Rechtsstaats. Für die Illusion totaler Sicherheit wollen wir nicht persönliche Freiheitsrechte opfern.
Verstoss gegen die Menschenrechte
Die Massnahmen, welche die Behörden verhängen können, sind monatelange, schwere Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Personen. Dabei muss nur der Hausarrest von einem Gericht vorgängig geprüft werden. Dass die Schweiz Personen präventiv bestraft, sogar einsperrt, verstösst gegen internationale Menschenrechtsstandards, beispielsweise die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Für die GRÜNEN ist es zentral, dass sich die Schweiz daran hält. Die Schweizer Demokratie soll international ein Vorbild sein. Mit dem Terrorgesetz stellt sie sich aber in eine Reihe mit autokratischen Staaten, welche mit willkürlichen Massnahmen unliebsame Bewohner*innen drangsalieren.
Kinder nicht einsperren
Die Rechte von Kindern sind besonders schutzwürdig, weil sie zu den verletzlichsten Mitgliedern unserer Gesellschaft gehören. Das PMT-Gesetz greift aber schonungslos in die Kinderrechte ein: Die polizeilichen Massnahmen können Kinder ab 12 Jahren treffen, im Falle von Hausarrest ab 15 Jahren. Dass die bürgerlichen Architekt*innen des Gesetzes glauben, dass das Einsperren von Kindern unsere Gesellschaft sicherer macht, ist der Schweiz nicht würdig. Bildung, Integration und Dialog sind die Instrumente, um der Radikalisierung junger Menschen zu begegnen.