Nein zum Burka-Verbot

  • Nein zur Stimmungsmache gegen Muslim*innen unter dem Deckmantel der Gleichstellung: Die Initiative macht mit dem Vorwand der Gleichstellung Stimmung gegen Muslim*innen und reiht sich damit ein in die rechts-populistische Strategie der Ausgrenzung.
  • Die Initiative ist überflüssig: Wer jemanden zwingt sich zu verhüllen, erfüllt den Tatbestand der Nötigung, der bereits heute mit Artikel 181 des Strafgesetzbuches strafbar ist.
  • Die Initiative leistet keinen Beitrag für mehr Gleichstellung. Im Gegenteil: Sie grenzt Frauen weiter aus und zementiert ein patriarchalisches Weltbild, indem sie vorschreibt, wie sich Frauen kleiden sollen.

Darum geht’s

Die Initiative will in der Bundesverfassung festschreiben, dass niemand an öffentlichen oder «allgemein zugänglichen» Orten sein Gesicht verbergen darf und dass niemand eine Person zwingen darf, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen. Ausnahmen sind aus «gesundheitlichen, sicherheitsrelevanten, klimatischen sowie aus Gründen des einheimischen Brauchtums» zulässig. Die Initiative wurde vom Egerkinger Komitee lanciert, welches auch Urheberin der Minarett-Initiative ist.

Ausnahmen aus religiösen Gründen – ausser in «Sakralstätten» – sind ausgeschlossen. Gemäss den Initiant*innen gehe es bewusst darum, auch die Gesichtsverhüllung aus religiösen Gründen zu erfassen. Ausserdem bezweckt das Volksbegehren ein landesweites Vermummungsverbot an Demonstrationen.

Wird die Initiative abgelehnt, tritt – unter Vorbehalt des Referendums – das Bundesgesetz über die Gesichtsverhüllung als indirekter Gegenvorschlag in Kraft. Dieser sieht die Pflicht vor, zur Identifikation gegenüber Behörden oder Angestellten des öffentlichen Verkehrs das Gesicht zu zeigen. Zudem enthält er Bestimmungen zur Verbesserung der Gleichstellung im Gleichstellungsgesetz, im Ausländer- und Integrationsgesetz sowie der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe.

Nein zur Stimmungsmache gegen Muslim*innen hinter dem Vorwand der Gleichstellung

Die Initiative macht unter mit dem Vorwand der Gleichstellung Stimmung gegen Muslim*innen und reiht sich damit ein in die rechts-populistische Strategie der Ausgrenzung. Ein Gesichtsverhüllungsverbot betrifft hauptsächlich muslimische Frauen, die einen Ganzkörperschleier (als Burka oder Nikab bezeichnet) tragen. Da dies in der Schweiz nur sehr wenige Frauen tun, schaffen die Initiant*innen eine Problematik, die – wie bereits zuvor mit der Anti-Minarett-Initiative – es so in der Schweiz nicht gibt. Die Initiative ist ein Versuch, mit Symbolen Politik zu betreiben und auf eine diskriminierende Rhetorik zu setzen: Frauen werden instrumentalisiert, um Stereotype über den Islam zu fördern, Islamismus-Ängste zu schüren und letztlich die Grundrechte der ausländischen Bevölkerung zu untergraben.

Die Initiative ist Überflüssig

Ebensowenig, wie Ganzkörperschleier ein verbreitetes Problem sind, braucht es auch keine Kleiderordnung in der Verfassung. Bereits heute ist es strafbar, jemanden zu zwingen, ein Kopftuch, einen Nikab oder eine Burka zu tragen. Artikel 181 des Strafgesetzbuches verbietet schon heute Nötigung: Dies umfasst auch, dass eine Person nicht dazu gezwungen werden darf, ihr Gesicht im öffentlichen oder im privaten Bereich zu verhüllen. Das allgemeine Verhüllungsverbot trifft dagegen auch jene, die sich aus eigenem Willen verhüllen und schränkt somit deren Grundrechte ein. Das ist nicht nur antiliberal, denn damit schreibt die Initiative auch vor, wie sich Frauen kleiden sollen und zementiert letztlich ein patriarchalisches Weltbild, das Initiant*innen vorgeben zu bekämpfen.

Keine Lösung für die wirklichen Probleme bei der Gleichstellung

Die Initiative leistet keinen realen Beitrag zu Integration oder zur Bekämpfung der Gewalt an Frauen. Wem Gleichstellung und Frauenrechte ein echtes Anliegen sind, engagiert sich für mehr Frauenhäuser, für Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern, gegen häusliche Gewalt oder für familienergänzende Tagesstrukturen, die sich alle leisten können. Auf all diese Forderungen geht die Initiative nicht ein. Im Gegenteil: Das Verhüllungsverbot würde verschleierte Frauen im Alltag noch zusätzlich ausgrenzen. Dagegen stärkt der Gegenvorschlag, der bei einem Nein automatisch in Kraft tritt, die Förderung der Gleichstellung im Inland und auch bei der Entwicklungszusammenarbeit.