Die GRÜNEN lehnen die vorgeschlagene Lockerung der Auslobung „ohne Gentechnik hergestellt“ ab. Aus Sicht der GRÜNEN ist die Auslobung „ohne Gentechnik hergestellt“ täuschend, wenn nicht der ganze Prozess gentechnikfrei ist und Gentechnik bei der Produktion von Futtermittelzusätzen zum Einsatz kommt. Gemäss Vernehmlassungsunterlagen soll die Auslobung „ohne Gentechnik hergestellt“ aber neu auch bei durch GVO hergestellte Futtermittelzusatzstoffe zulässig sein. Dies lehnen die GRÜNEN ab.

Zudem fordern die GRÜNEN die Reduktion der Toleranzgrenze für nicht bewilligte gentechnisch veränderte Organismen auf 0,1 Prozent. Die technische Nachweisgrenze für GVO liegt bei 0,1 Massenprozent. Es ist für die GRÜNEN nicht nachvollziehbar, weshalb die heute geltende Toleranzgrenze von 0,5 Prozent nicht entsprechend gesenkt wird. Da Handel und Produzenten dazu verpflichtet sind, alles Erdenkliche zu unternehmen, um Kontaminationen mit GVO zu verhindern, wird mit einem hohen Toleranzwert, wie aktuell in der Schweiz der Fall, ein falsches Signal ausgesendet. Mit dem aktuellen Toleranzwert fehlt zudem eine rechtliche Übereinstimmung mit dem EU-Raum, wo ebenfalls eine Toleranzgrenze von 0,1 Prozent gilt.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)