Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Too-big-to-fail-Instrumente bei der Berechnung des Beteiligungs-abzugs nicht zu berücksichtigen. Damit senkt sich die Gewinnsteuerbelastung von Konzernober-gesellschaften, welche die Instrumente emittieren. Die Grünen lehnen den Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form ab. Er verstösst sowohl gegen Art. 127 BV (Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) wie gegen Art. 8 BV (Rechtsgleichheit) und ist hinsichtlich des Legalitätsprinzips im Abgaberecht problematisch.

Dem erläuternden Bericht ist als Begründung zu entnehmen, dass für die Konzernobergesellschaft aus der Emission von Too-big-to-fail-Instrumenten und der Weitergabe der Mittel an ihre operativen Banken eine höhere Gewinnsteuerbelastung in Form einer Besteuerung der Beteiligungserträge resultiere. Die höhere Steuerbelastung führe damit zu einer Minderung des Eigenkapitals, was im Widerspruch zu den Zielen der Too-big-to-fail-Gesetzgebung stehe.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)