Als Mit-Initiantinnen der Transparenz-Initiative, welche den Anstoss für die Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) durch den indirekten Gegenvorschlag gab, freuen sich die GRÜNEN sehr, dass die Schweizer Politik endlich transparenter wird. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Meinungsbildung der Stimmberechtigten sowie des Vertrauens in die politischen Entscheide – und damit zur Stärkung der direkten Demokratie insgesamt. Den vorliegenden Verordnungsentwurf befinden wir für gut, beantragen jedoch einige Vervollständigungen und Verschärfungen. So muss die Definition der «gemeinsamen Kampagnenführung» ausgeweitet, die Spenden-Splitting-Taktik unterbunden und die offengelegten Daten ohne Ablauffrist veröffentlicht werden. Weiter muss die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) für ihre materiellen Stichproben Zugang zu den Räumlichkeiten der politischen Akteur*innen erhalten, auch wenn diese nicht explizit zustimmen. Zudem ist es zwingend, dass die EFK belastbare Hinweise, dass gewisse Angaben nicht korrekt oder vollständig sind, angemessen veröffentlichen darf – auch wenn eine allfällige Strafuntersuchung noch nicht abgeschlossen ist. Nur so wird dem gesetzgeberischen Wunsch nach Transparenz für eine fundiertere demokratische Meinungsbildung tatsächlich Rechnung getragen.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)