Umsetzungsbestimmungen zur Schweizer Frontex-Beteiligung
Vernehmlassungsantwort zu den Umsetzungsbestimmungen zur Schweizer Frontex-Beteiligung
Die Grundlage dieses Vernehmlassungsverfahrens ist die Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache, welche das nationale Parlament am 1. Oktober genehmigte. Die GRÜNEN haben sich sowohl in der Vernehmlassung im Frühling 2020 wie auch in den parlamentarischen Debatten 2021 gegen diese Übernahme gewehrt, da die Grenzschutzagentur Frontex systematisch in Menschenrechtsverstösse involviert ist. Die GRÜNEN unterstützen deshalb auch das laufende Referendum gegen den Bundesbeschluss. Wir äussern uns auch im nun vorliegenden Vorschlag für die Umsetzung kritisch zum Ausbau und zur Aufrüstung von Frontex. Der Grundrechtsschutz muss gestärkt werden und die Schweiz trägt finanziell und moralisch eine Mitverantwortung dafür. Im Rahmen der Umsetzung muss die Schweiz deshalb ihren Spielraum maximal ausnutzen, unter anderem durch eine Veränderung und verstärkte Transparenz ihrer Einsitznahme im Frontex-Verwaltungsrat sowie durch die Schaffung eines spezifischen Tatbestands für Pushbacks.