Bei der Übernahme der vorliegenden Verordnung zur Schengen-Weiterentwicklung ist für die GRÜNEN unabdingbar, dass die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte der Aslysuchenden und Migrant*innen im Schweizerischen Recht sichergestellt werden muss. Das heisst, jede Gesetzesänderung, die den Grenzübertritt regelt, muss die Menschenrechte respektieren und sicherstellen, dass Schutzsuchende weiterhin Zugang zum Asylverfahren haben. Die GRÜNEN Schweiz fordern, dass an der Schweizer Grenze der Zugang zum Asylverfahren jederzeit gewährleistet sein muss. Bestehen Zweifel, ob ein Asylgesuch vorliegt, muss die betroffene Person einem Asylverfahren zugeführt werden. Zusätzlich fordern die GRÜNEN Schweiz, dass Rückweisungen an der Grenze immer unter Berücksichtigung und Abklärung der Einhaltung der Menschenrechte durchgeführt werden, auch im Hinblick auf die Situation nach einer Rückweisung in den anderen Staat. Dies gilt auch für Rückweisungen im grenznahen Raum. Der dafür vorgesehene Rechtsbehelf gemäss Art. 23a N-SGK muss im Schweizer Recht wirksam umgesetzt werden. Um dies sicherzustellen, fordern die GRÜNEN, dass Beschwerden gegen Wegweisungen an der Grenze und im grenznahen Raum eine aufschiebende Wirkung haben. Die GRÜNEN weisen darauf hin, dass Binnengrenzkontrollen der Idee des freien Schengenraumes zuwiderlaufen und ohnehin nicht von der Pflicht entbinden, jedes Asylgesuch entgegenzunehmen und zu prüfen. Die GRÜNEN fordern, dass Binnengrenzkontrollen nur in begründeten Ausnahmefällen und so kurz als möglich durchgeführt werden. 

Komplette Vernehmlassungsantwort