Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes (StSG)
Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes (StSG)
Die GRÜNEN begrüssen grundsätzlich die Vorlage und die darin vorgesehene Präzisierung des Verursacherprinzips für die Finanzierung der vorbeugenden und rechtzeitigen Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten im Umkreis von AKW. Die GRÜNEN begrüssen auch, dass der Umkreis von 20 auf 50 Kilometer erweitert wurde und die Kostentragung angepasst wird: Kernkraftwerkbetreiberinnen übernehmen die vollen Kosten innerhalb des Radius von 50 Kilometer und die hälftige Kostentragung ausserhalb dieses Umkreises.
Aus Sicht der GRÜNEN reicht dies jedoch nicht. Die Atomkraftwerkbetreiberinnen sollen auch ausserhalb eines Umkreises von 50 Kilometer voll für die Kosten aufkommen. Dies begründet sich damit, dass kein Atomkraftwerk in der Schweiz ausreichend versichert ist und daher bei einer Katastrophe letztlich die Steuerzahler*innen für die nicht gedeckten Kosten aufkommen müssen. Angesichts dieser krassen Verletzung des Verursacherprinzips ist es gerechtfertigt, dass die Kernkraftwerkbetreibergesellschaften wenigstens im Notfallschutz die gesamten Kosten tragen.