Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV)
Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV)
Mit der geplanten Änderung der KJFV verfolgt der Bundesrat das Ziel, die Kinderrechte in der Schweiz zu stärken, indem er Unterstützungs- und Koordinationsaufgaben übernimmt, die die Kapazitäten der Kantone übersteigen, oder indem er diese Aufgaben an externe Akteur*innen delegiert. Aus Sicht der GRÜNEN ist dies eine begrüssenswerte Bemühung in Richtung einer Stärkung der Kinderrechte. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen jedoch nicht auf die in der Motion 19.3633 Noser «Ombudsstelle für Kinderrechte» aufgeworfenen Fragen ein. Für die GRÜNEN ist es aus demokratischer Sicht problematisch, das Hauptziel einer vom Parlament angenommenen Motion nicht umzusetzen.
Eine Ombudsstelle für Kinderrechte oder ein Netzwerk entsprechender Institutionen (auf sprachregionaler, regionaler oder kantonaler Ebene) im föderalistischen System, wie sie in der Motion 19.3633 Noser gefordert wird, ist für die Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention von zentraler Bedeutung. Der Vernehmlassungsentwurf erfüllt daher die Empfehlungen des UNO-Ausschusses für die Rechte des Kindes an die Schweiz nicht auf befriedigende Weise.
Die GRÜNEN begrüssen die Stärkung der Kinderrechte durch den aktuellen Vorentwurf. Sie fordern jedoch, dass zusätzlich zu den in der Vernehmlassung unterbreiteten Vorschlägen in naher Zukunft eine Ombudsstelle für Kinderrechte eingerichtet wird.
Darüber hinaus machen die GRÜNEN darauf aufmerksam, dass weder die Motion 19.3633 noch der Vorentwurf die spezifischen Bedürfnisse von Kindern mit Migrationshintergrund oder Kindern im Asylverfahren spezifisch berücksichtigen. Laut der Kinderrechtskonvention haben alle Kinder die gleichen Rechte, auch jene mit Migrationshintergrund. Um dies zu gewährleisten, muss die besondere Verwundbarkeit von (begleiteten und unbegleiteten) Kindern im Asylverfahren bei der Einrichtung von Instrumenten zur Förderung der Kinderrechte und insbesondere einer Ombudsstelle berücksichtigt werden.
Vollständige Vernehmlassungsantwort auf Französisch (PDF)