Die GRÜNEN unterstützen die vorgeschlagene Änderung in der Variante der Mehrheit der Kommission.

Die Kantonsinitiativen greifen ein relevantes Problem auf: Die fehlende Vereinbarkeit von Mutterschaft mit einem politischen Mandat. Dabei handelt es sich aus unserer Sicht um ein Problem der Repräsentation: Eine gewählte Parlamentarierin steht vor dem Dilemma, dass sie entweder ihre Mutterschaftsentschädigung verliert, wenn sie während ihres Mutterschaftsurlaubs in den Parlamentsbetrieb zurückkehrt. Oder ihre Stimme in einem Rats­plenum und damit die Repräsentation der Wähler*innen geht verloren. Der vorliegende Vorentwurf löst dieses Problem.

Die GRÜNEN lehnen weitergehende Ausnahmeregelungen ab. In der Kommissionsarbeit können sich Parlamentarier*innen vertreten lassen. Auch die Ausweitung auf die Judikative oder die Exekutive – oftmals sind diese Tätigkeiten sehr viel ähnlicher mit Arbeitsverhältnissen als die Parlamentstätigkeit – lehnen wir ab. Die Ausnahmeregelung für Mütter in Parlamenten darf nicht zu einem Präjudiz für die Aufweichung des Mutterschaftsurlaubs werden.

Vollständige Vernehmlassungantwortantwortk (PDF)