Änderung des Asylgesetzes (AsylG): Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes
Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Asylgesetzes (AsylG): Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes
Die GRÜNEN begrüssen die Massnahmen, die getroffen wurden, um die Empfehlungen des Berichts über die Sicherheit in den Bundeszentren für Asylsuchende (Bericht Oberholzer) in das Asylgesetz aufzunehmen. Sie begrüssen insbesondere die rasche Einführung eines Pilotprojekts für eine Meldestelle, die vom Schweizerischen Arbeiterhilfswerk betreut wird, und freuen sich auf die Evaluation und die Weiterführung des Projekts. Die GRÜNEN unterstützen die Aufnahme verschiedener Bestimmungen, die bisher in einer Verordnung des EJPD geregelt sind, in das Asylgesetz sowie die Schaffung einer angemessenen Rechtsgrundlage für die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sicherheit durch das Staatssekretariat für Migration. Dennoch ist es zentral, die Anwendung des Gesetzes sorgfältig zu überwachen und strenge Kontrollen durchzuführen. Die Aus- und Weiterbildung des Bundespersonals sowie des Personals, das von beauftragten Dritten in den Bundeszentren für Asylsuchende beschäftigt wird, insbesondere im Bereich der Sicherheit, ist zu gewährleisten.