Wir GRÜNE plädieren dafür, das Verbot zur Gesichtsverhüllung auf kantonaler Ebene umzusetzen. Dies entspricht nicht nur dem Diskurs während der Abstimmungskampagne, sondern wahrt auch die föderalen Zuständigkeiten. Sollte trotzdem an einer nationalen Umsetzung festgehalten werden, so plädieren wir für eine Umsetzung in einem eigenen Gesetz – die Aufnahme einer Norm des Zusammenlebens ins Strafgesetzbuch erscheint uns unverhältnismässig. Im vorliegenden Vorschlag begrüssen wir die vorgesehenen Ausnahmen vom Verbot – auch wenn diese die Grundrechte muslimischer Frauen noch besser achten sollten. Die Busse für einen Verstoss gegen das Verhüllungsverbot sollte zudem möglichst niedrig und nicht über einen symbolischen Betrag (10 Fr.) hinausgehen. Der Bund sollte den Kantonen eine entsprechende Empfehlung aussprechen.

Vollständige Stellungnahme (PDF)