Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) (Anpassung der Wartefrist beim Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen)
Vernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) (Anpassung der Wartefrist beim Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen)
Die GRÜNEN sind weiterhin überzeugt, dass für die Familienzusammenführung von vorläufig aufgenommenen Personen eine Streichung der Karenzfrist sowie der hohen finanziellen Hürden notwendig ist. Dies resultiert aus der Ansicht, dass die Bedingungen der Familienzusammenführung, unabhängig von ihrer Art, nicht mit dem Grundrecht auf Familienleben vereinbar sind. Die GRÜNEN vertreten die Meinung, dass der Begriff der Familie über die Kernfamilie hinaus erweitert werden muss und auch Eltern, Grosseltern, Enkelkinder und Geschwister umfasst werden sollen. Nur so wird die Realität von Familien widergespiegelt. Die GRÜNEN fordern somit eine Änderung des Entwurfes des AIG in diesem Sinne für Geflüchtete (Ausweis B oder F).
Da die Wartefrist der Familienzusammenführung von vorläufig aufgenommenen Personen verkürzt wurde, betrachten die GRÜNEN den Änderungsentwurf im Vergleich zum geltenden Recht als einen Schritt in die richtige Richtung. Dies reicht jedoch nicht. Eine Verkürzung der Wartefrist darf keine Verkürzung der Einreichefrist für das Gesuch zum Familiennachzug nach sich ziehen. Des Weiteren fordern die GRÜNEN , dass den Besonderheiten des Einzelfalls bei der Prüfung der Verhältnissmässigkeit fristgebunderer Auflagen Rechnung getragen wird und dies so im Gesetzestext als Grundsatz festgehalten wird. Dazu gehören insbesondere das Kindswohl und die Zumutbarkeit einer längeren Frist, wenn die Familie im Ausland wartet.