Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen
Vernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen
Die GRÜNEN haben die von der Hamas verübten Massaker und Geiselnahmen klar und unmissverständlich als Terrorismus gegen die israelische Zivilbevölkerung verurteilt. Die GRÜNEN sind ausserdem entsetzt über die zahlreichen Verletzungen des humanitären Völkerrechts und den von der israelischen Regierung geführten Krieg in Gaza, der mehr als 30’000 Menschen das Leben gekostet hat, wovon die meisten Zivilist*innen waren.
Die GRÜNEN sind für ein Verbot der Hamas. Der vorgeschlagene Entwurf berücksichtigt jedoch das heikle Gleichgewicht zwischen dem Kampf gegen den Terrorismus und der Einhaltung von Menschenrechtsstandards nicht. Darüber hinaus könnte der Entwurf in seiner derzeitigen Form die Fähigkeit der Schweiz beeinträchtigen, eine Rolle bei der Suche nach einer politischen Lösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt zu spielen. Das Verbot der Hamas muss restriktiver definiert werden. Denn das vorgeschlagene Gesetz hätte schwerwiegende Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit in der Schweiz, könnte das Leid der Zivilbevölkerung im Gazastreifen vergrössern und würde dem Bundesrat zu weitgehende Kompetenzen zuweisen. Darüber hinaus können Gewaltakte der Hamas und die Hamas-Mitglieder selbst bereits nach geltendem Recht verfolgt werden. Aus diesen Gründen muss das Verbot enger gefasst werden.
Ein Gesetz, das die Hamas verbietet, ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit, Massnahmen gegen die Organisation zu ergreifen. Als wirksame Alternative oder Ergänzung fordern die GRÜNEN den Erlass von Sanktionen gegen die Hamas und ihre Mitglieder durch das Embargogesetz (Sanktionsregime).