Die GRÜNEN lehnen die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes, die die Unverjährbarkeit von Mord vorsieht, in Übereinstimmung mit der von ihrer Fraktion vertretenen Position aus folgenden Gründen klar ab:

  • Die Verjährung von Straftaten und damit auch der Strafverfolgung und der Strafe selbst verfolgt das Ziel der Wahrung des gesellschaftlichen Friedens, wenn seit der Straftat ein ausreichend langer Zeitraum vergangen ist. Die Unverjährbarkeit von Mord behindert den Prozess der Trauer im kollektiven Umfeld nach einem Verbrechen.
  • Trotz technologischer Fortschritte, insbesondere bei der DNA-Analyse, wird die Beweisführung mit zunehmender Zeit immer komplizierter.
  • Fortschritte in der Rechtsmedizin und der Kriminalistik führen zudem dazu, dass einige Verbrechen schneller aufgeklärt werden können, was die Aufklärungsrate erhöht. Die Zahl der unaufgeklärten Fälle wird daher sinken.
  • Die äusserst knappen Abstimmungen und die hohe Zahl der Enthaltungen sowohl im Ausschuss als auch in beiden Kammern sind Ausdruck dafür, dass es keine klare Mehrheit für die Unverjährbarkeit gibt, wodurch ein problematischer Präzedenzfall geschaffen wird.

Vollständige Vernehmlassungsantwort auf Französisch (PDF)