Bei der Abstimmung über die Motion 20.4465, die diesem Änderungsentwurf des StGB zugrunde liegt, hatten sich die GRÜNEN gegen die Notwendigkeit einer Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesprochen. In Bezug auf den vorgeschlagenen Änderungsentwurf unterstützen die GRÜNEN die Verlängerung des nicht reduzierbaren Teils der lebenslangen Freiheitsstrafe nicht, da ihre Notwendigkeit nicht offensichtlich ist, sie präventiven Schaden verursacht und die Möglichkeiten der Einzelfallgerechtigkeit einschränkt. Im erläuternden Bericht selbst wird nur ein einziges Argument (im Konjunktiv) für eine solche Verlängerung angeführt und nicht weniger als sieben gegen eine Verlängerung. Die vorgeschlagene Revision schränkt den Handlungsspielraum der Vollzugsbehörden unnötig ein und beeinträchtigt die kantonale Vollzugsfreiheit sowie die Grundrechte der betroffenen Personen. Zudem verursacht sie den Kantonen zusätzliche Kosten, indem sie die inhaftierten Personen dazu zwingt, länger im Gefängnis zu bleiben. Die vorgeschlagene Revision würde die Schweiz im internationalen Vergleich zu einem der am stärksten bestrafenden Länder machen.

Vollständige Vernehmlassungsantwort auf Französisch (PDF)