Heute haben fünf Kantone einen Mindestlohn eingeführt: Neuenburg, Jura, Tessin, Genf und Basel-Stadt. Auch in weiteren Kantonen und Städten wurden Initiativen zur Einführung eines Mindestlohns von der Stimmbevölkerung angenommen (z.B. in der Stadt Zürich), eingereicht (z.B. im Kanton Waadt) oder lanciert (z.B. in der Stadt Bern). Mit dieser Gesetzesänderung wollen die bürgerlichen Parteien nun solche kantonalen, gesetzlich verankerte und durch Volksabstimmungen demokratisch legitimierte Mindestlöhne durch ein nationales Gesetz aushebeln.

Der Gesetzesvorschlag widerspricht der Verfassung und ist ein schwerwiegender Eingriff in den Föderalismus und die direkte Demokratie. Der Gesetzesvorschlag würde zudem für etliche Arbeitnehmende in Tieflohnbranchen zu erheblichen Lohneinbussen von mehreren hundert bis zu tausend Franken (!) monatlich führen – und damit zu einem Anstieg der Erwerbsarmut. Frauen wären davon überproportional betroffen, da sie in den Tieflohnbranchen noch immer übervertreten sind. All dies ist für die GRÜNEN absolut inakzeptabel, weswegen wir die vorgeschlagene Gesetzesänderung ablehnen.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)