Die GRÜNEN unterstützen den vorgelegten Entwurf. Er legt für alle am Programm Agglomerationsverkehr beteiligten Akteure die Spielregeln rechtsverbindlich fest und schafft so Transparenz und Planungssicherheit. Die PAvV definiert das Vorgehen und die Kriterien für die Prüfung der Agglomerationsprogramme, denen die GRÜNEN inhaltlich zustimmen. Die an die Agglomerationsprogramme gestellten Anforderungen leisten einen Beitrag an die Reduktion des Verkehrs im Allgemeinen und die Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Veloverkehr. Besonders begrüssen die GRÜNEN zudem, dass die Massnahmen der Agglomerationsprogramme in die Siedlungs- und Landschaftsentwicklung eingebettet und auf diese abgestimmt werden müssen und zudem auch Verkehrsmassnahmen angegeben werden müssen, die nicht beitragsberechtigt sind. Dies erlaubt eine Gesamtwürdigung der beantragten Programme, die über die verkehrlichen Aspekte hinausgeht.

Bei den Beurteilung der Kosten und Nutzen der Programme beantragen die GRÜNEN, dass neben den Kriterien „Gesamtwirkung auf Verkehr und Siedlung, inklusive Landschaft und Umwelt“ ausdrücklich die Wirkung auf den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoss berücksichtigt werden. Für die Erreichung der Pariser Klimaziele muss die Schweiz zwingend auch im Verkehr Massnahmen ergreifen, wo der Handlungsbedarf inzwischen am grössten ist. Entsprechend sollten Verkehrsprojekte, welche den CO2-Ausstoss verringern, besser bewertet werden.

Zudem sollten aus Sicht der GRÜNEN für die Bemessung der Kosten nicht ausschliesslich die direkten Kosten der Realisierung der Projekte betrachtet werden. Jede Form von Verkehr hat auch indirekte externe Kosten zu Folge. Diese externen Kosten fallen als Folge von Umweltschäden, bei Unfällen und bei der Gesundheit an. Getragen werden sie von Dritten, der Allgemeinheit oder zukünftigen Generationen. Die externen Kosten pro Verkehrsmittel wurden bereits durch das Bundesamt für Raumentwicklung berechnet und sind somit bekannt. Die GRÜNEN beantragen daher, dass auch die prognostizierten externen Kosten bei der Kosten-Nutzen-Rechnung zur Beurteilung der Agglomerationsprogramme einbezogen werden.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)