Raumplanungsverordnung
Bei der Beurteilung der Vorlage orientieren sich die Grünen an der Landschaftsinitiative, die zu Gunsten des neuen Raumplanungsgesetzes (RPG) zurückgezogen wurde. Dieses erfüllt die wesentlichen Anliegen der Initiative. Allerdings stellen die Grünen fest, dass der nun vorliegende Entwurf zur Umsetzung der Gesetzesbestimmungen den Anliegen der Landschaftsinitiative zuwiderläuft.
Aus Sicht der Grünen müsste Wachstum zwingend mit einer verbesserten Raumnutzung kombiniert werden. Ein geplantes Wachstum an Bevölkerung und Beschäftigten muss deshalb an erhöhte Vorgaben bezüglich effizienter Flächennutzung geknüpft werden.
Die bestehenden Arbeitszonen werden ausserdem im Verordnungsentwurf aus der Bedarfsberechnungen der Bauzonen ausgeklammert. Dies steht im Widerspruch zum Auftrag im Art. 15 Abs. 1 bis 3 des neuen RPG, wo kein Unterschied innerhalb der Bauzonen gemacht wird. Gerade bei den Arbeitszonen kann aber von einem erheblichen Rückzonungspotenzial ausgegangen werden.