Bundesgesetz sowie Verordnung über Zweitwohnungen
Die Grünen begrüssen die rasche Erarbeitung der Gesetzgebung zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative. Die rechtlichen Unsicherheiten, die bereits bei der Annahme der Initiative am 11. März 2012 deutlich wurden, konnten leider auch mit der Verordnung vom 22. August 2012 über Zweitwohnungen nicht aus der Welt geschaffen werden.
Allerdings stellen die Grünen fest, dass der Gesetzesentwurf in mehreren Punkten den Verfassungsartikel 75b über die Zweitwohnungen nicht respektiert. Die Grünen können das nicht akzeptieren und fordern den Bundesrat auf, dem Parlament eine verfassungskonforme Vorlage zu präsentieren, welche insbesondere die Umnutzung von Wohnungen in bestehenden Bauten einschränkt.
Sehr begrüsst wird dagegen die gesetzliche Verankerung der Wirkungsüberprüfung. Diese haben die Grünen bereits nach der Annahme der Zweitwohnungsinitiative gefordert.