Die Grünen lehnen die Vorlage ab. Sie würde den Schutz der wertvollsten Landschaften und Naturdenkmäler reduzieren sowie zu Rechts- und Planungsunsicherheiten und Verzögerungen in den Verfahren führen. Die Vermischung der föderalen Ebenen, wie sie durch die vorgeschlagene Revision des NHG geschaffen würde, ist zudem höchst problematisch. Gerade weil der Schutz der betroffenen Objekte von nationalem Interesse ist, kann ein kantonales Interesse nicht genügen, um Eingriffe zu rechtfertigen. Die Grünen lehnen auch die offenbar angestrebte Schwächung der Fachgutachten der Eidgenössischen Kommissionen für Natur- und Heimatschutz ENHK und Denkmalpflege EKD ab.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)