Mit Erstaunen stellen die Grünen fest, dass die Vernehmlassungsvorlage bei verschiedenen Punkten von den Vorgaben des neuen Energiegesetzes abweicht. Das ist inakzeptabel und die Grünen fordern, dass der Entwurf korrigiert und so erlassen wird, dass er die Parlamentsbeschlüsse respektiert. Dies betrifft die Definition der Referenzmarktpreise, die Berechnung und die rückwirkende Senkung der Vergütungssätze sowie die Einführung des „Bewirtschaftungsentgelts“.

Davon abgesehen unterstützen die Grünen die Vorlage grundsätzlich. Aus Sicht der Grünen muss sie aber in mehreren Bereichen deutlich angepasst werden. Dies betrifft vor allem die Umsetzung der Neuwageneffizienz und die Festlegung der Schwellenwerte das nationale Interesse bei Anlagen zur Bereitstellung von Energie aus erneuerbaren Quellen.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)