Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes
Die Grünen begrüssen die vorgesehenen Änderungen im Artikel 8 des Energiegesetzes. Sie sind eine wichtige Voraussetzung zur Verbesserung der Energieeffizienz von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten, indem sie dem Bundesrat die Möglichkeit geben, direkt Mindestanforderungen für den Energieverbrauch zu erlassen und er nicht wie heute zuerst die Wirksamkeit von freiwilligen Zielvereinbarungen abwarten muss.