Der Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung verbietet eine Erweiterung der Kapazität beim alpenquerenden Strassenverkehr. Volk und Stände haben ausserdem 2004 unmissverständlich Nein zu einem zweiten Strassentunnel am Gotthard gesagt.

Volkswille respektieren und umsetzen
Die Bevölkerung will den wertvollen Alpenraum nicht dem Verkehr opfern. Wie bei der Zweitwohnungsinitiative droht der Volkswille für mehr Umweltschutz erneut mit den Füssen getreten zu werden. Das ist inakzeptabel, und die Grünen werden sich gegen dieses Aushöhlen von Volksentscheiden bis hin zum Referendum wehren.

Bahnverlad ist drei Milliarden günstiger
Ausserdem weisen die Grünen darauf hin, dass bei Beginn der Sanierungsarbeiten am Tunnel im Jahr 2020 mit der NEAT die Transportkapazitäten auf den Schienen verdoppelt sein werden. Deshalb wird es problemlos möglich sein, die Sanierung ohne Verkehrschaos und zusätzliche Milliarden-Ausgaben zu bewältigen. Werden Autos und Lastwagen konsequent auf die Bahn verladen, wird man unter Einbezug der Folgekosten drei Milliarden Franken weniger für die Sanierung des Gotthardstrassen-Tunnels aufwenden müssen, als mit dem Bau einer zweiten Röhre.

Verlagerungsziel endlich umsetzen
Die Grünen stören sich zudem daran, dass mit der zweiten Gotthard-Röhre das ebenfalls in der Verfassung verankerte Verlagerungsziel in weite Ferne rückt. Der Nutzfahrzeugverband Astag fordert bereits offen, das Verlagerungsziel abzuschwächen. Mit zwei Strassen-Röhren durch den Gotthard legt man einer wachsenden Lastwagenflut den Roten Teppich – zum Schaden der Bevölkerung und der Umwelt entlang der Transitstrecke.