Die Schweiz hat eine grobfahrlässige Waffengesetzgebung. Schusswaffen fordern in der Schweiz ebenso viele Opfer wie der Strassenverkehr. Ordonnanzwafffen kosten jeden Tag ein Menschenleben. In kaum einer politischen Frage ist der Graben zwischen Bundesrat und Parlament einerseits, den Bürgern und vor allem Bürgerinnen andererseits derart gross. Sinnvolle Vorschläge von Bundesrätin Metzler, insbesondere die Schaffung eines nationalen Waffenregisters, wurden von ihrem Nachfolger Christoph Blocher, dem obersten Waffenlobbyisten, wieder rückgängig gemacht.

Die beiden zentralen Forderungen der Grünen sind ein nationales Waffenregister sowie die Deponierung der Ordonnanzwaffe im Zeughaus (siehe auch Mo. Lang 06.3197). Weiter fordern wir die Waffenerwerbsscheinpflicht auch für Jagd- und Sportwaffen sowie Waffenimitate, die laut Bundesrat „immer wieder zu kriminellen Handlungen missbraucht“ werden. Zudem wehren wir uns gegen die Mehrheitsanträge, welche den bundesrätlichen Vorschlag zugunsten der Waffenhändler verwässern wollen.

Sollte der Nationalrat die Ordonnanzwaffe weiterhin im Haushalt lassen, werden die Grünen in den Kantonsparlamenten Vorstösse für Standesinitiativen machen. Vergangenen Monat hat der Waadtländer Grosse Rat einen entsprechenden Vorstoss der Grünen Anne Weill-Lévy angenommen. Die Grünen beteiligen sich auch an den Vorbereitungen einer breit abgestützten eidgenössischen Volksinitiative für die Abschaffung des Rechts auf Waffen.