Nun ist es also offiziell: die UBS hat im vergangenen Jahr fast 20 Mrd. Franken Verlust geschrieben. Es ist für die Grünen eine Provokation, dass eine Bank, die solche gigantische Verluste macht, die Tausende von Arbeitsplätzen abbaut und ohne massive Staatshilfe voraussichtlich Konkurs ginge, weiterhin Boni in Milliardenhöhe bezahlt. Dass Bundesrat und FINMA das absegnen, macht die Provokation nicht geringer.

Das Hauptproblem sind aber aus Grüner Sicht nicht allein die geldgierigen Abzocker und Boni-Profiteure. Die Finanzkrise ist weit mehr. Sie ist eine Systemkrise. Doch davon will der Bundesrat nichts wissen und entsprechend handeln schon gar nicht. Er hat der UBS mit einem Milliardenpaket ohne klare Leitplanken aus der Patsche geholfen. Nicht einmal die Kaderlöhne und Boni-Zahlungen will er begrenzen. Mit der ungerechtfertigten Anwendung des Notrechtes hat er das Parlament ausgeschaltet. Die bürgerlichen Parteien haben dieses Vorgehen gebilligt.

Den Grünen ist bewusst, dass die Schweiz es sich nicht leisten kann, die UBS in den Konkurs zu schicken, sie ist „too big to fail“ aber auch „too big to save“. Nach der Bekanntgabe der UBS-Verluste des letzten Jahres fordern die Grünen:

  • die Einführung des Trennbankensystems. Das Investment-Banking der Bank ist zu verselbständigen und abzutrennen,
  • FINMA-Chef Eugen Haltiner ist sofort abzusetzen. Haltiner vertritt nicht die öffentliche Hand, sondern die UBS-Interessen. Die FINMA braucht mehr Personal und Unabhängigkeit,
  • transparente Auskunft über die Zahlungsfähigkeit der UBS: ist die Grossbank in der Lage, die Zinsen für das Darlehen des Bundes zu berappen? Weshalb soll jetzt der Betrag der Transaktion mit der Nationalbank um über einen Drittel reduziert werden?
  • Schluss mit Boni-Zahlungen. Stattdessen verlangen wir ein Lohnsystem, das Kaderlöhne durch vertragliche Verpflichtungen im Darlehensvertrag begrenzt. Der Bundesrat hat offenzulegen, welche Vorgaben er der FINMA gemacht hat,
  • die Offenlegung der Vorgaben des Bundes zum Kreditfluss von der UBS an KMU. Die Grossbank muss vertraglich verpflichtet werden, kleine und mittlere Unternehmen weiterhin zu stützen,
  • die Offenlegung der Rechnung der Zweckgesellschaft und deren Lohnsystem,
  • die Offenlegung der Rechnung der SNB im Hinblick auf mögliche Einnahmenverluste durch die Kantone,
  • die Verstärkung des Einlegerschutzes. Auch mit der provisorischen Regelung sind die Einlagen bei der UBS (oder bei der CS) in keinster Weise alle geschützt.